Nachlasssicherung

  • Wie haltet Ihr es eigentlich mit Sicherungsmaßnahmen nach einer Ausschlagung (Annahme: Aus der Ausschlagung ergibt sich nichts und auf Anfrage wird mitgeteilt, dass der Nachlass nicht bekannt ist?

    1. Alternative (ohne Ausschlagung): Eine Bank meldet sich und berichtet über einen toten Kunden mit 5000 € auf dem Konto.

    2. Alternative (ohne Ausschlagung): Eine Wohnungsbaugesellschaft meldet sich und berichtet über einen toten Mieter mit einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen.

  • @ 21

    Bei Deiner 1. Alternative könnte die Bank den Betrag doch ohne Nachlasssicherung hinterlegen, da der Gläubiger (=Erbe) nicht bekannt ist. Deine 2. Alternative ist eher ein Fall für das Ordnungsamt. Ich halte nichts davon, dem Vermieter auf Staatskosten durch einen Nachlasspfleger seine Wohnung ausräumen zu lassen. Das ist Vermieterrisiko.

  • Ich sehe das genau so wie Manfred.
    Im Fall 1 fordere ich die Bank auf, den Betrag zu hinterlegen.
    Und im Fall 2 ist kein Nachlass vorhanden, der für die Erben zu sichern wäre. Die Kosten der Nachlasspflegschaft würden in der Regel den "Nachlass" bei weitem übersteigen.

  • Ich erhebe einmal den Einwand, dass das Nachlassgericht ja auf Grund minimaler Informationen Schlüsse zieht.

    5000 € auf dem Konto könnte man sicher hinterlegen lassen, aber wäre nicht auch der Schluss möglich, dass der Erblasser über weitere Werte verfügte und vielleicht eine Wohnung hatte. Entsprechend auch bei dem anderen Beispiel: Kann das Nachlassgericht einfach der Wohnungsbaugesellschaft vertrauen? wäre es in beiden Fällen (wenn man nicht gleich eine Nachlasspflegschaft einrichten will) vielleicht sinnvoll, die Wohnung zu sichten?

    Wohl gemerkt: Ich sage damit nicht, dass ich die bisherigen Verfahrensweisen für falsch halte (mache ich nämlich ähnlich), aber ich will das Thema einfach einmal etwas problematisieren.

  • Bei Variante 1 würde ich darauf abstellen, seit wann der Erblasser wohl tot ist und ob es wahrscheinlich ist, dass weitere Vermögenswerte vorhanden sind. Ist dies möglicherweise der Fall, würde ich wohl im Zweifel eine Nachlasspflegschaft einrichten.

    Bei Variante 2 würde ich wohl im Zeifel den Aussagen des Wohnungsunternehmens trauen, zur Sicherheit aber eine Anfrage bei den gängigen Kreditinstituten und der Erbschaftsteuerstelle starten und schauen, ob wir weitere AR-Vorgänge haben.

    Ich habe weder Zeit noch Lust, selbständig Nachlasssicherungsmaßnahmen, wie eine Wohnungssichtung vorzunehmen, weswegen ich im Zweifel lieber eine Nachlasspflegschaft zuviel einrichte und mich hinsichtlich der Kosten der Pflegschaft in die Haftung des Nachlasses begebe, als es zu Unterlassen und mich dadurch möglicherweise ebenfalls (Nachbarn oder Vollmachtsinhaber plündern fröhlich Wohnung und Konten) in die Haftung des Nachlasses zu begeben.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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