Das überzeugt, spricht aber m. E. (s. o.) eher gegen die Notarzuständigkeit und für eine Verstaatlichung.
wieso? "einheitlich" kann bei der einen oder der anderen stelle sein. ich könnte mir eine alleinzuständigkeit der notare gut vorstellen, theoretisch auch ein mit beurkundungs- und beglaubigungskompetenz ausgestattetes nachlaßgericht.
Wer an diesem bewährten, eingespielten und im Bewusstsein der Bürger verankerten System (noch dazu ohne Not) etwas ändern will, muss demzufolge Gründe haben, die dazu führen, dass die künftige notarielle Zuständigkeit wesentliche Vorteile im Vergleich zum bisherigen Rechtszustand bietet. Diese wesentlichen Vorteile gibt es nicht [...]
der heutige ansatz ist m. E. genau andersherum geboten und dies ist auch der eigentliche grund, warum aufgaben übertragen werden sollen: hier geht es nicht um gebühreneinnahmen und wer die arbeit einen tick besser macht. es geht darum, dass der aufgabenüberfrachtete staat dinge loswerden will, die sich in der vergangenheit ohne heute noch gegebene notwendigkeit bei ihm angesiedelt haben. der staat möchte und muss sich gesundschrumpfen, hier kommt das schlagwort kernaufgaben berechtigt ins spiel.
die frage: gibts einen wesentlichen grund, dies vom staat abzutrennen ist heute verfehlt. die frage muss vielmehr umgekehrt lauten: gibt es einen zwingenden grund, dass diese arbeit durch den staat bwz. behörden verrichtet werden muss. hier liegt die rechtfertigungslast beim staat, nicht umgekehrt. was nicht staatliche aufgabe ist, gehört den freien kräften der gesellschaft belassen; der moderne, liberale staat hat gar keine rechtfertigung, sich bereiche ohne notwendigkeit unter den nagel zu reissen. die erledigung durch beliehene ist jedenfalls das schwächere, gleich geeignete mittel.