Auto gepfändet, Antrag nach § 765a ZPO wg.Umgangsrecht

  • Hallo,

    die Gerichtsvollzieherin hat aufgrund rückständigem Getrenntlebendenunterhalt (Gläubigerin = Kindsmutter) das Auto des Schuldners gepfändet.

    Dieser hat nun Antrag nach § 765 a ZPO gestellt mit der Begründung, daß er ohne Auto das Umgangsrecht mit seinen Kindern nicht ausüben kann (schlechte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, stimmt auch).

    Ich hatte so einen Fall noch nie, ist das eine Härte die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist?Wie würdet ihr entscheiden?

    Für die Arbeit braucht der Schuldner das Auto nicht.

    Für Inputs sehr dankbar grüßt

    Mia

  • Hier würde ich sagen, dass das Schutzbedürfnis des Gläubigers, dass ja in § 765 a ZPO zu beachten ist, überwiegt. Auch wenn die Ausübung des Umgangsrechts erschwert wird, hat der Schuldner hier keine Nachteile dahingehend, dass er ohne das Auto seinen Unterhalt nicht bestreiten könnte.

    Unerheblich ist, dass eine ZV-Maßnahme einen erheblichen Eingriff in den Lebenskreis des Schuldners bewirkt ( Zöller, Rd.-nr. 5 zu § 765 a ZPO ).

    Die für die Beurteilung des Falles wesentlichen Umstände müssen eindeutig sein und so stark zugunsten des Schuldners sprechen, dass für Zweifel kein Raum bleibt ( LG Braunschweig, DGVZ 91, S. 187 ).

    Ich würde hier den Interessen des Gläubigers den Vorrang geben.

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Ich stimme Markus zu.

    Mal anders gefragt: Was macht der Schuldner denn, wenn sein Auto kaputt geht und er kein Geld für die Reparatur hat. Kriegt er dann vom Sozialamt die Reparaturkosten erstattet, um eine unbillige Härte für sich und sein Kind zu vermeiden? :gruebel:

  • Ich sehe es wie Manfred und Markus!

    Soll der Schuldner doch einfach seine offene Forderung begleichen, schon kann es das Auto zurück bekommen u. das Umgangsrecht wieder ausüben.

    Erheblich ist m.E. allein, ob das Auto zum Lebensunterhalt (also den Weg zur Arbeit) benötigt wird.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/smiliegenerator/ablage/146/293.png]

    Ich teile die Rechtsauffassungen der Vorredner.

    Um eine - mit den guten Sitten nicht vereinbare - Härte darzulegen, reicht der dargestellte Sachverhalt m.E. nicht aus. Ohne PKW spart der Schuldner Steuern, Benzinkosten und KFZ-Versicherung - dafür kann er schon mit öff. Verkehrsmitteln seine Kinder erreichen, auch, wenn´s evt. länger dauern mag - das kann jedoch nicht zu Lasten der Gläubiger gehen. Anders sähe die Sache m.E. nur dann aus, wenn er den PKW zur Berufsausübung bräuchte.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Hallo,

    vielen Dank schonmal für die eindeutige Beurteilung des Falles.

    Ich habe noch nicht entschieden, der Schuldner hat mich heute aber angerufen und gesagt er will den Antrag dahingehend ergänzen, daß er das
    Auto dringend benötigt um Lebensmittel einzukaufen, er wohnt scheinbar in
    einem Gewerbegebiet und kann ohne Auto keine Lebensmittel einkaufen.

    Er hätte dies mit einem Rechtsanwalt besprochen und der meint da gibt es
    eine Klausel:gruebel:. Weiß jemand von Euch davon?

    Vielen Dank schon mal und herzliche Grüße!

    Mia

  • Zitat

    daß er das Auto dringend benötigt um Lebensmittel einzukaufen, er wohnt scheinbar in einem Gewerbegebiet und kann ohne Auto keine Lebensmittel einkaufen.


    Selten so gelacht. :wechlach:

    Zitat

    Er hätte dies mit einem Rechtsanwalt besprochen und der meint da gibt es eine Klausel:gruebel:. Weiß jemand von Euch davon?


    Und was macht er, wenn ihm der Führerschein entzogen wird? Bekommt er dann auf Staatskosten ein Taxi? :teufel: Ich habe noch nie so was blödsinniges gehört. Außerdem gibt es im Gewerbegebiet auch Bushaltestellen. Im Zweifel muss er seine Einkaufsfahrten an den Busfahrplan anpassen. Er wird schon nicht verhungern. :karnevali

  • Oder er kann sich ein Fahrrad kaufen! Die gibt es gebraucht ja teilweise schon ab ein paar Euro!

    Was die Leute nicht alles für Vorstellungen haben!! Was ist denn mit Leuten, die sich keinen Führerschein leisten können?? Bekommen die vom Sozialamt einen Chauffeur oder nen Gutschein für 30 Fahrstunden?!
    :2weglach: :karnevali

    Ulf

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  • Hi nochmal,

    vielen Dank für Eure Meinungen, ich war auch ziemlich überrascht über seine neue Argumentation und nachdem ich einen solchen Fall noch nie hatte...hmm, tja man will ja nix falsch machen. Aber ich werde den Antrag auf jeden Fall abweisen, wobei er mir schon angekündigt hat ein Rechtsmittel einzulegen wenn ich nicht in seinem Sinne entscheide. Das sind mir ja immer die liebsten die es mit Drohungen versuchen;-) ..haha..

    mia

  • Da würde ich es auch drauf ankommen lassen. Wenn sich die Beschwerdekammer vom Lachen erholt hat, wird sie wohl eine eindeutige Entscheidung treffen, aus der du dann für die Zukunft Nutzen ziehen kannst. Ich fürchte nur, dass es nicht viele Schuldner gibt, die noch einmal mit einem derart lächerlichen Argument kommen werden... :D

  • Also solange der Schuldner nicht mittels ärztlichem Attest nachweist, dass er zur Fortbewegung auf den PKW angewiesen ist oder er diesen infolge langen Arbeitsweg zur Berufsausübung (und somit Aufrechterhaltung der Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten zu begleichen) braucht, sehe ich den PKW als pfändbaren Luxusartikel an und würde den Antrag aus den Gründen der vorstehenden Beiträge mit etwas umfangreicherer Begründung zurückweisen (soweit die Verwertung droht, die Wirksamkeit Entscheidung von der Rechtskraft abhängig machen) und entspannt den Ausgang des Beschwerdeverfahrens abwarten.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat von Manfred

    Vielleicht kommt ja als Nächstes die Selbstmorddrohung!?



    Du wirst lachen: Aus Zeiten, da wir noch für die Abnahme der e.V. zuständig waren, kenne ich das bereits...:pff:

  • @ 13

    Ich weiß. Zu meinen Zeiten auf der Rechtsantragstelle habe ich das auch drei, vier Mal gehört. Ich war immer kurz davor, den Betroffenen viel Erfolg zu wünschen, bin aber dann doch lieber still geblieben. Nach dem Motto: Wer sich umbringen will, der hält die Klappe und macht´s. Die Ankündiger wollen in aller Regel nur eine -finanzielle- Hilfe erreichen.

  • ... und wenn er es dann macht, ist der Auslöser nicht, daß er nicht mehr Auto fahren darf. Die Gründe liegen da schon etwas tiefer. Trotzdem habe ich immer Angst, daß Schuldner solche Sachen androhen, ganz besonders bei Räumungssachen.

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