Hallo,
die Gerichtsvollzieherin hat aufgrund rückständigem Getrenntlebendenunterhalt (Gläubigerin = Kindsmutter) das Auto des Schuldners gepfändet.
Dieser hat nun Antrag nach § 765 a ZPO gestellt mit der Begründung, daß er ohne Auto das Umgangsrecht mit seinen Kindern nicht ausüben kann (schlechte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, stimmt auch).
Ich hatte so einen Fall noch nie, ist das eine Härte die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist?Wie würdet ihr entscheiden?
Für die Arbeit braucht der Schuldner das Auto nicht.
Für Inputs sehr dankbar grüßt
Mia