Hallo,
vor einiger Zeit wurden durch uns für den Gläubiger
Zwangssicherungshypotheken auf dem Grundstück
des Schuldners eingetragen.
Gleichzeitig wurden mit Pfüb die Rückgewähransprüche
des Sch. gegenüber den Drittschuldnern =Grundsch.Gl.
gepfändet, ebenso die (verschleierten) Eigentümer-
grundschulden des Schuldners.
Die Banken haben als DS-Erklärungen folgendes abgegeben:
Bank 1) bisher wären keine Rück.Anspr. oder verschl. Rück-
gewähranspr. entstanden; Grundschulden noch voll valu-
tiert.
Bank 2) Sicherh., bei denen Anspr. auf Rückübertr. besteht,
seien nicht zu erkennen, mit dem Pf.Schuldner stehe man
nicht mehr in Verbindung, Pfändung würde aus diesem Grund
nicht vorgemerkt.
Nun hat sich herausgestellt, daß eine Auflassungs-
vormerkung für Käufer des Anwesens vor Eintragung
unserer Sich.Hypothek im Grundbuch vermerkt waren.
Mittlerweile mußten wir Lösch.Bew. für die Neukäufer aus-
stellen und möchten die Banken nochmals anschreiben.
Hier hat doch ein freihändiger Verkauf stattgefunden, so daß
-wenn die Bank Lösch.Bew. erteilt- sicherlich irgendwelche
Ansprüche des Sch. auf Rückgewähr entstanden sind.
Hat jemand eine Idee?
Gruß Uffi