Zitat von JoachimWird der Antrag zurückgewiesen, bleibt dem Antragsteller nur noch die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Dann haben wir eben doch die Richtervorlage.
Nix gibt's! Eine Vorlage an die Beschwerdekammer des Landgerichts ist keine Richtervorlage, schon gar nicht i.S.d. § 5 RPflG.
Zitat von Joachim
Ich wäre bei der Bewertung sehr vorsichtigt. Warum ein nicht erforderliches Risiko eingehen.
Wie gesagt, solange die Beteiligten sich nicht streiten, ist alles in Ordnung. Problematischer wird es bei erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien.
Sie streiten ja nicht. Welches Risiko also, blue erwähnte es schon? Es dreht sich nur um "Grundbuchberichtigung" oder "hilfsweise Auflassung", und dazu sind derzeit alle Argumente ausgetauscht.