Auflösung der Registergerichte

  • 1. Auslagerung der Register wieder auf der Tagesordnung

    Hamburg hat den Präsidenten des Bundesrates gebeten, den Entwurf eines Gesetzes zur Führung des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters und des Vereinsregisters durch von den Ländern bestimmte Stellen (Register-Führungsgesetz - RFüG) - Drucksache 325/03 (Beschluss) - auf die Tagesordnung des Bundesrates am 21.12.2005 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Der Gesetzentwurf ist beim Bundestag der Diskontinuität anheim gefallen und soll jetzt erneut wieder eingebracht werden.
    http://www1.bundesrat.de/coremedia/gene…ty=Dokument.pdf

  • Einige lernen es nie, andere noch später...

    Da in Nds. gerade die Zentralisierung betrieben wird, bin ich mal gespannt, was bei dem Hamburger Vorhaben heraus kommt. Vllt. sollte man einen Antrag stellen, den Antragsteller auszulagern... :teufel:

  • Mit diesem Thema quälen wir uns in Hamburg nun schon einige Zeit herum. Interessanterweise hat der Hauptgeschäftsführer der Hamburger Handelskammer jüngst bei einem Vortrag gesagt, angesichts der glänzenden Funktionsfähigkeit des Hamburger Registergerichts sei mit der geplanten Übernahme auch aus seiner Sicht kein Vorteil in puncto Service oder Wirtschaftlichkeit verbunden. Für die Übernahme spreche lediglich der "ordnungspolitische Gesichtspunkt", dass das Handelsregister wegen seiner thematischen Nähe zu den Unternehmen bei deren Selbstverwaltung angesiedelt werden solle. Na ja, da habe ich schon mal bessere Argumente gehört.

  • Hab ich gerade schon an andere Stelle auf einen Beitrag von Wood geschrieben:

    Zitat von Ulf


    Wenn man den Worten aus dem Nds. Ministerium Glauben schenken darf, handelt es sich nur noch um eine Frage der Zeit, bis die Registersachen auf "andere Stellen" (=IHK?) übertragen werden.

    Da wir hier vor Ort die Sachen aber eh los sind, kann es uns nun (fast) egal sein.
    :cool:



    Das Tolle an so einer Öffnungsklausel ist ja auch, dass niemand gezwungen wird, davon Gebrauch zu machen. D.h., dass dadurch den Ländern, die die Registersachen nicht auslagern wollen, dadurch nichts weggenommen wird. Die Länder, die die Sachen abgeben wollen, es dann aber tun können.
    Ich persönlich halte es - bei den derzeitigen politischen Machtverhältnissen - für ziemlich sicher, dass die Öffnungsklausel kommen wird. Dann wird zumindest Nds. davon auch mit Sicherheit Gebrauch machen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat

    Interessanterweise hat der Hauptgeschäftsführer der Hamburger Handelskammer jüngst bei einem Vortrag gesagt, angesichts der glänzenden Funktionsfähigkeit des Hamburger Registergerichts sei mit der geplanten Übernahme auch aus seiner Sicht kein Vorteil in puncto Service oder Wirtschaftlichkeit verbunden.


    Solche Töne hört man aber erst, seit die KostO im Registerbereich durch den EuGH zurechtgestutzt wurde. Die Kammern scheinen langsam zurückzurudern, wollen aber ihr Gesicht nicht verlieren.

  • Zitat von Manfred

    Solche Töne hört man aber erst, seit die KostO im Registerbereich durch den EuGH zurechtgestutzt wurde. Die Kammern scheinen langsam zurückzurudern, wollen aber ihr Gesicht nicht verlieren.


    Genau das habe ich beim Lesen auch gedacht. Immerhin tauchten die Begehrlichkeiten schon lange vor der EugH Entscheidung auf. Im übrigen taugt das Argument der Nähe zu den Unternehmen bei deren Selbstverwaltung auch nicht unbedingt etwas, ist doch die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen bei den Handelskammern äußerst umstritten. Und wer weiß, vielleicht wird die Pflichtmitgliedschaft ja auch eines Tages mal aufgehoben.

  • Zitat

    Und wer weiß, vielleicht wird die Pflichtmitgliedschaft ja auch eines Tages mal aufgehoben.


    Spätestens dann, wenn der EuGH das Ganze mal wieder als europarechtswidrig einstuft.

  • Zitat von Manfred
    Zitat

    Und wer weiß, vielleicht wird die Pflichtmitgliedschaft ja auch eines Tages mal aufgehoben.


    Spätestens dann, wenn der EuGH das Ganze mal wieder als europarechtswidrig einstuft.



    Wie kommt eins nur auf solche Gedanken... :unschuldi :sagnix:

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wenn ich ehrlich bin, ist diese Pflichtmitgliedschaft auch ne Frechheit. Sollen die doch durch Leistung überzeugen, nicht durch Zwang. :daumenrun

  • ich denke, register gehört einfach auf dauer vom sachzusammenhang eher zur IHK, als zu einem gericht. es ist halt ein register für kaufleute und die IHK´s werden das register sicher eher kaufleute-freundlich führen und nicht so sehr (formal-) rechtlich fokussiert. man wird auch sicherlich, wie andere europäische länder, irgendwann ein bundeszentrales register schaffen wollen, was die justiz wegen ihrer länderunterschiedlichkeit nicht hinkriegt; man siehe nur online-grundbuch, wo sich die notare in allen bundesländern gebührenpflichtig einzeln anmelden müssen.

  • Zitat von oL

    man siehe nur online-grundbuch, wo sich die notare in allen bundesländern gebührenpflichtig einzeln anmelden müssen.



    Die überwiegende Mehrzahl der Bundesländer verwendet SOLUM-STAR. Die rechtlichen Voraussetzungen dürften überall gleich sein. Mit politischem Willen hätte es also möglich sein müssen, die überall notwendigen Anmeldungen gebührenrechtlich auf eine zu beschränken. Eigentlich sogar systemunabhängig, so dass auch z. B. FOLIA oder wie das heißt mit von der Partie gewesen wäre. Es wäre mit politischem Willen auch möglich gewesen, hierfür eine klare Regelung zu treffen, etwa der Sitz des Notars. Der politische Wille war aber offenbar nicht da... :gruebel:

    Warum nur, oL, warum nur schießt mir gerade die Lage der Länderkassen durch den Kopf? Und warum fällt gerade wieder das Ergebnis der Föderalismusreform in puncto Bildungsbereich wieder ein? :unschuldi :sagnix:

    Zum Thema "eher kaufleute-freundlich führen und nicht so sehr (formal-) rechtlich fokussiert": Die rechtlichen Vorgaben gibt der Gesetzgeber vor, nicht die Justiz. Die führt die mehr oder weniger klaren Vorgaben nur aus. Und was nützt mir hinterher ein superfreundlich geführtes Register, wenn darauf kein Verlass mehr ist? Das will ich den IHK's aber gar nicht unterstellen, und deswegen wird es dort nicht übermäßig weniger bürokratisch ablaufen.

    Vielleicht geht's bei der IHK schneller. Das ginge bei der Justiz aber auch, wenn der Personalstand nicht stellenweise schon sträflich minimiert würde (vgl. z. B. Beschluss des BVerfG 2 BvR 1737/05 vom 29.11.2005 Rn. 40, 43).

    Und wenn die IHK sparen muss, geht's dort auch wieder langsamer, verlasst Euch drauf.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat von oL

    Man wird auch sicherlich, wie andere europäische länder, irgendwann ein bundeszentrales register schaffen wollen, was die justiz wegen ihrer länderunterschiedlichkeit nicht hinkriegt; man siehe nur online-grundbuch, wo sich die notare in allen bundesländern gebührenpflichtig einzeln anmelden müssen.



    Stimmt nicht, daß die Justiz das nicht hinbekommt. Entsprechende Planungen sind für das Handelsregister bereits relativ weit vorangeschritten und auch für den Grundbuchbereich in Vorbereitung.

  • "entsprechende planungen in vorbereitung" - WOW. könnte längst alles da sein. aber politik funktioniert nun mal bekanntlich langsam. drum halte ich ja auch externe stellen für geeigneter. da muss nicht aus allem eine staatsakt gemacht werden.

  • Zitat von Manfred


    Solche Töne hört man aber erst, seit die KostO im Registerbereich durch den EuGH zurechtgestutzt wurde.



    Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Gebührenbeschränkung auch für die Kammern gelten würde. :gruebel:
    Für die würde bestimmt eine neue Verordnung eingeführt.

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Das klingt doch irgendwie etwas anders. Nach der folgenden Meldung sollen die Register bei den Amtsgerichten verbleiben, jedenfalls nach Ansicht der Bundesjustizministerin.

    Quelle: Beck aktuell

  • Zitat von Stefan

    Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden.


    Hierzu gibt es jetzt bereits erste Kritik. Der Bundesverband der Zeitungsverleger kritisiert den Wegfall der Veröffentlichungspflicht in den Printmedien. Er rechnet mit Verlusten von 30 bis 60 Millionen €/Jahr und kritisiert, daß ein staatliches Informationsmonopol geschaffen werden würde.

  • Zitat von Stefan
    Zitat von Stefan

    Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden.


    Hierzu gibt es jetzt bereits erste Kritik. Der Bundesverband der Zeitungsverleger kritisiert den Wegfall der Veröffentlichungspflicht in den Printmedien. Er rechnet mit Verlusten von 30 bis 60 Millionen €/Jahr und kritisiert, daß ein staatliches Informationsmonopol geschaffen werden würde.




    Das kann ich mir denken...
    Da geht einer Branche wieder verflixt leicht verdientes Geld durch die Lappen. Vor allem die Lokalmedien haben mitunter Preise, da haut es einem die Schuhsohlen weg!

  • Wenigstens eine gute Nachricht, dass die Handelsregister bei den Gerichten bleiben! Wenn man dann noch einsehen würde, dass Länderöffnungsklauseln eher zu einer Bananenrepublik passen, als zu einem
    einheitlichen Rechtsstaat, d.h. Deutschland ist e i n Rechtsstaat und soll es frei von zu vielen Länderöffnungsklauseln auch bleiben, dann wäre ich schon zufrieden. In wichtigen Bereichen sollte in Deutschland ein einheitliches Rechtssystem geben ohne Rechtsaufsplitterung in den einzelnen bundesländern.
    Wie soll ein vollstreckungsorgan zum Beispiel auf Anhieb wissen, in welchen Ländern von der Öffnungsklausel bzgl. der Erteilung der weiteren vollstrckbaren Ausfertigung durch den Urkundsbeamten des mittleren Dienstes bei Gericht Gebrauch gemacht wurde und wo diese Aufgabe vom Rechtspfleger des Gerichts erteilt wird?

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