Hallo,
ist eigentlich eine Vorstandssitzung für alle Mitglieder öffentlich? In der Satzung ist dazu keine Regelung getroffen. Es geht in dieser Sitzung um
Personalangelegenheiten.
Für Inputs sehr dankbar grüßt
Mia
Hallo,
ist eigentlich eine Vorstandssitzung für alle Mitglieder öffentlich? In der Satzung ist dazu keine Regelung getroffen. Es geht in dieser Sitzung um
Personalangelegenheiten.
Für Inputs sehr dankbar grüßt
Mia
Wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, können alle Mitglieder anwesend sein. Hat die Satzung dahingehend Einschränkungen können Mitglieder nicht verlangen anwesend zu sein. Gäste dürfen nur mit Zustimmung der Versammlung anwesend sein.
Eine Vorstandssitzung ist eine eingeschränkte Versammlung und ist insoweit nicht für alle Mitglieder zugänglich. Aber, wie gesagt, die Satzung ist massgebend.
Das ist ja das Problem, daß in der Satzung diesbezüglich nichts steht, daher würde ich auch sagen: Mitglieder können anwesend sein.
Dann ist wohl eher das Problem, ob ich Termin und Ort einer Vorstandssitzung den Mitgliedern mitteilen muss.
Eine Vorstandssitzung ist schon begrifflich eine eingeschränkte Sitzung, in der die VS-Mitglieder zusammenkommen. Da - wie auch bei der MV - grundsätzlich kein einzelnes Mitglied geschweige den ein Gast einen Anspruch auf Anwesenheit erheben kann , ist auch die VS-Sitzung als grundsätzlich nicht-öffentlich einzustufen mit der Folge, dass dem Sitzungsleiter die Entscheidung darüber obliegt, ob außer den VS-Mitgliedern weitere Personen zugelassen werden. Wird man sich im VS nicht einig, kann die VS-Sitzung darüber einen Beschluss erlassen.
Eine grundsätzliche Öffentlichkeit ist daher m.E. nicht gegeben.
Ggf. kann man die Kommentarstellen zur MV für eine VS-Sitzung analog anwenden. Falls gewünscht, setze ich die Ansicht von Sauter und Burhoff hier hinein.
Hallo 13!
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Wäre sehr nett wenn Du die genannten Kommentarstellen hier reinsetzen kannst.
Herzliche Grüße
Mia
Hallo Mia,
aber das machen wir doch glatt:
ZitatAlles anzeigen
Einen Anspruch auf Öffentlichkeit der MV oder auf Anwesenheit bestimmter Personen haben weder das einzelne Vereinsmitglied noch dritte Personen. Der Versammlungsleiter ist zuständig dafür, ob Gäste zur MV zugelassen werden (a.A.: Reichert, 8. Aufl., Rn. 974: Zuständigkeit der MV) - immer vorbehaltlich, dass die Satzung nichts anderes regelt. Wird man sich in der MV nicht formlos einig, kann ein Organbeschluss über die Zulassung herbeigeführt werden.
Der Versammlungsleiter hat darauf zu achten, dass zugelassene Gäste sich nicht an der sachlichen Diskussion beteiligen. Das Leitungsrecht des Versammlungsleiters geht nicht so weit, dass er hierüber befinden kann. Auch Zwischenrufe der Gäste sind nicht gestattet. Hierdurch soll verhindert werden, dass auf Diskussion und Abstimmung durch Außenstehende Einfluss genommen wird.
Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. Aufl., Rn. 196
Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich.
Die Mitglieder haben auch keinen Anspruch auf Öffentlichkeit der Mitgliederversammlung, also darauf, dass z. B. Presse, Rundfunk und Fernsehen teilnehmen dürfen. Über ihre Anwesenheit entscheidet, wenn die Satzung keine Regelung trifft, zunächst der Versammlungsleiter, der bei Widerspruch gegen seine Entscheidung die Versammlung entscheiden lassen sollte (Burhoff, Vereinsrecht, Rn. 193; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, Rn. 196 a. E.).
Auch die Vertreter übergeordneter Organisationen/Verbände haben nicht ohne weiteres ein Zutrittsrecht zu einer Mitgliederversammlung eines nachgeordneten Vereins. Maßgebend ist vielmehr, wie das Verhältnis der beiden Organisationen zueinander in den beiden Satzungen geregelt ist. Entspricht es aber einer langjährigen Übung, dass Vertreter der übergeordneten Organisation an der Mitgliederversammlung teilnehmen, kann sich daraus inzwischen ein Anwesenheitsrecht entwickelt haben (Sauter/Schweyer/Waldner, a. a. O.).
Burhoff für VIBBS-online v. 30.05.2005
Ich sehe keine Bedenken, diese für die MV aufgestellten Prinzipien analog auch für die VS-Sitzung anzuwenden.
Vielen Dank 13!
Schönen Tag noch wünscht
Mia
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