Auflösung des Grundbuchgerichts bzw. der Grundbuchämter

  • Aktuelle Meldung des Rechtspflegernewsletters:

    2. Bodenmanagementbehörde ebenfalls wieder auf der Tagesordnung

    Hessen hat den Präsidenten des Bundesrates gebeten, den Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Grundbuchordnung und anderer Gesetze (BR-Drucks. 184/04) auf die Tagesordnung des Bundesrates am 21.12.2005 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Der Gesetzentwurf ist beim Bundestag der Diskontinuität anheim gefallen und soll jetzt erneut wieder eingebracht werden.
    http://www1.bundesrat.de/coremedia/gene…ty=Dokument.pdf

  • Zitat von oL

    naja, endlich passiert mal was, was auch immer. dies ewige "soll", "könnte", "ist geplant" nervt langsam.



    Das, was geplant ist, nervt genauso! :mad:

  • Zitat von oL

    kann sich der grundbuchrechtspfleger dann eigentlich "bodenmanager" nennen? hört sich ja auch nicht uninteressant an...



    Dipl.-BodMan :wechlach: :wechlach:

  • Kennt denn einer den ungefähren Inhalt des Entwurfes?
    Ist etwa eine Privatisierung damit verbunden? Wenn ja, können wir dann künftig die Gebühren, die wir berechnen, behalten?:wechlach:
    Aber auf Provisionsbasis wäre auch schon nicht schlecht.:D

    Für diese Entwürfe werden doch normalerweise Stellungnahmen eingeholt.
    Da hat sich bei uns in letzter Zeit nichts getan.
    Die können doch die Rechtspfleger bei einer Änderung der GBO nicht außen vor lassen. Ich hätte da einige Vorschläge zu machen! :teufel:

  • Wenn es nach wie um den Inhalt der Bundestags-Drucksache 15/3148 geht, ist etwa folgendes geplant:
    Es soll eine Öffnungsklausel geben, die es den Ländern ermöglicht,
    - die Grundbuchsachen auf eine andere Stelle als die Amtsgerichte zu verlagern
    - die Zuständigkeit für Grundbuchsachen auch auf andere Personen als Rechtspfleger zu verlagern.
    Ziel ist in Hessen (Initiator ist ein sehr umtriebiger Herr K.) die Einrichtung einer so genannten Bodenmanagementbehörde, in der die Katasterämter und die Grundbuchämter zum Wohle der Grundstückseigentümer und Investoren effizient zusammenarbeiten werden.

    Ich persönlich halte davon gar nichts, denn
    - Synergien gibt es höchstens in der Verwaltung und auch da im Wesentlichen im Bereich der Besoldungsstufen. Es ist bekanntlich nicht so, dass eine Verwaltung aus drei Leuten zwei Verwaltungen aus drei Leuten ersetzen kann, da mehr Mitarbeiter stets auch mehr Arbeit bedeuten.
    - Wenn die Grundbuchämter und Katasterämter im worst case verschmolzen werden, wird etwas verschmolzen, was gar nicht verschmolzen werden muss. Bei uns funktioniert die Zusammenarbeit hervorragend (es gibt schließlich Telefon, e-Mail, ALB-ALKIS-Austauisch etc.). Wo das nicht funktionieren sollte, kann es mit wesentlich einfacheren Mitteln als einer Fusion gemacht werden.
    - Beide Behörden sitzen derzeit in ihren Gebäuden. Eine Fusion führt dazu, dass man neue Gebäude braucht, aber nur einen Teil der alten anderweitig nutzen oder abstoßen kann (außer es kommt zur bereits angesprochenen Untervermietung mit Table-dance-Bar, Inkassobüros usw.).
    - Der Service für Bürger und Investoren verbessert sich nicht grundlegend. Um das zu erreichen, müsste eine echte Bodenmanagementbehörde folgende Elemente in sich vereinen:
    - Grundbuchamt
    - Katasteramt
    - Notariat
    - Rechtsanwälte
    - Steuerberater
    - Bauamt der Landratsämter (die mit den Baugenehmigungen, Baulasten etc.)
    - Untere Naturschutzbehörde
    - Bauämter der Gemeinden (die mit Bebauungsplan, Erschließung wie Wasserversorgung, usw.)
    - Direktionen für Ländliche Entwicklung (Flurbereinigung, Dorferneuerung, freiwilliger Landtausch etc.)
    - Grunderwerbssteuerstelle und Grundsteuerstelle
    - wahrscheinlich habe ich noch was vergessen.
    Erst dann hat der Bürger alles beisammen, um effizient vorwärts zu kommen.
    Das wird aber kaum funktionieren, außer man findet lauter Leute, die es schaffen, sich wirklich kompetent im materiellen Recht, GBO-Recht, Steuerrecht, Vermessungswesen, dem jeweiligen Kommunalrecht, BauGB und Baurecht mit allen Feinheiten etc gut auskennen. Sonst hat der Bürger oder Investor nämlich nur einen einzigen Vorteil gewonnen, nämlich dass er nur noch in einem Haus unterwegs ist statt wie bisher in mehreren.
    M. E. hat sich Herr K. in diese Idee verrannt und braucht etwas, um bundespolitisch nicht in der Bedeutungslosigkeit zu versinken.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ich finde schon, dass kataster und GBA zusammen gehören, wobei mir nicht wichtig ist, ob das kind GBA oder bodenmanagementbehörde heisst. denn irgendwie hat es was schizophrenes: die eine stelle führt das grundbuch rechtlich, die andere quasi tatsächlich. das gehört an sich zusammen.

    das grundbuchblatt z.b. hat nirgends sonst ne bedeutung, die eigentümer wissen es meist auch nicht, die wissen aber die strassenbezeichnung und hausnummer. also ruf´ ich oft beim katasteramt an, um rauszukriegen, unter welcher blattnummer ich mich ans GBA wenden kann.
    oder ich will eine teilfläche belasten, die längst vermessen und katasterlich erfasst ist, aber das GBA hat noch keine fortführungsnachweise (oder: werden in der geschäftsstelle an der wand gestapelt und nur bearbeitet, wenn ein antrag kommt).

    beides zusammen: das ermöglicht guten service aus einer hand.

  • Wenn zwei Behörden unter einem Dach sind, ist das noch lange nicht "eine Hand". Eine Ersparnis für den Bürger tritt nur ein, weil er nicht ne Runde durch die Stadt drehen muß, um die andfere Behörde zu erreichen.

  • @ oL

    Zitat

    ich finde schon, dass kataster und GBA zusammen gehören, wobei mir nicht wichtig ist, ob das kind GBA oder bodenmanagementbehörde heisst. denn irgendwie hat es was schizophrenes: die eine stelle führt das grundbuch rechtlich, die andere quasi tatsächlich. das gehört an sich zusammen.


    Ob Kataster und GBA räumlich zusammenliegen, oder auch nicht, ist doch unerheblich. Problematisch wird es doch erst, wenn aus dem Grundbuchamt als unabhängiges Gericht ein Amt im Rahmen der Verwaltung wird. Wie ich unsere Politiker - gerade in den Kommunen - kenne, wird der Eine oder Andere für einen Parteifreund schon mal die Weisung an den Bodenmanager geben, eine beantragte Eintragung sofort und ohne weitere Nachprüfung vorzunehmen, obwohl vielleicht noch rechtliche Hindernisse oder Bedenken bestehen (man denke zum Beispiel an den Kölner Sumpf im Müllskandal). Da dieser Bodenmanager bei der nächsten Beförderung berücksichtigt werden will, wird er dieser Weisung auch tunlichst nachkommen.

  • .. und da liegt der Hase im Pfeffer.
    Bleibt es beim unabhängigen Organ der Rechtspflege, oder wird der Grundbuchrechtspfleger weisungsgebunder Beamter einer Behörde?
    Ich denke da auch mal an eigene Interessen der Behörde oder der aufsichtsführenden Behörde gegenüber dem Eigentümer. Und der Zusammenhang zwischen Kataster und Grundbuch ist marginal: die einen Vermessen (tatsächlich technisch), die anderen führen die rechtlichen Nachweise. WO soll da bei Zusammenlegung ein Gewinn sein?
    Grundstücksteilung im rechtlichen durch tatsächlich durchgeführte Vermessung?
    Wie schon mal ausgeführt wurde, für eine echte Erleichterung des Bürgers bräuchte es noch viel mehr unter einem Dach.

  • ich lese mit erstaunen, dass hier die sachliche unabhängigkeit als argument gebracht wird.

    nach materiellem recht entsteht ein recht am grundstück durch bloße formfreie einigung und eintragung, mehr ist es eigentlich nicht.
    der ganze übertriebene formalkram in der GBO, die nur urkundsbeweise akzeptiert, könnte von heute auf morgen durch was weniger formales ersetzt werden, ohne dass es dem materiellen recht irgendwie schaden würde.

    einträge in alle möglichen anderen staatlichen register wie BZR, standesamt und alle anderen machen auch keine sachlich unabhängigen organe. grade beim grundbuch, was bis ins kleinste durchformalisiert ist und daher so gut wie gar kein ermessen besteht, scheint mir sachliche unabhängigkeit durchaus entbehrlich.

  • @ oL

    Ich stimme Dir nur teilweise zu. Der ganze Formalkram, wie Du das nennst, sorgt doch erst für den öffentlichen Glauben des Grundbuchs. Wenn die materielrechtlichen Voraussetzungen nicht einigermaßen sicher (zum Beispiel durch eine öffentlich beglaubigte Bewilligung) nachgewiesen würden, wäre die Fehlerhäufigkeit deutlich höher. Infolgedessen würden die Rechtstreitigkeiten in diesem Bereich zunehmen, etc.. Zugegebenermaßen treibt der Formalismus schon manche Blüten, aber grundsätzlich hat sich unser System bewährt. Wer das System aufweichen will, wird in diesem Bereich auch mit der Rechtsunsicherheit einer Bananenrepublik leben müssen.

  • Es gibt auch bei uns Publikum, das glücklich wäre, wenn wir die aktuellen Katasterpläne hier hätten...

    ...mindestens genauso viel Publikum stört sich allerdings massiv an der Tatsache, dass wir keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung haben. Oft nervt diese Leute nur, dass sie für eine simple Beglaubigung extra zu einem Notar müssen. Höre ich irgendetwas, dass da was geplant wäre?

    Dass in Deutschland bis auf sehr wenige Ausnahmen ausschließlich die Notare die Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung haben, ist auch ein Formalismus.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat von Manfred

    Wer das System aufweichen will, wird in diesem Bereich auch mit der Rechtsunsicherheit einer Bananenrepublik leben müssen.



    ich glaube, es lässt sich ein sicherer standard auch noch unterhalb der "form des § 29 GBO" finden.

    Zitat von Andreas

    viel Publikum stört sich allerdings massiv an der Tatsache, dass wir keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung haben.



    finde ich auch ungünstig. nicht zuletzt deswegen ist ja das GBA zur einer puplikumsarmen abteilung geworden, weil die leute es fast ausschließlich nur über den notar wirksam ansprechen können.

    wenn die gerichte auch beglaubigen könnten, das wär fein. dann würden alle vereins- und genossenschaftsregisterleute dorthin geschickt werden können:strecker .

  • Im Endeffekt geht es darum ob Deutschland eine Bananenrepublik wird oder ein Rechtsstaat bleibt! Es geht darum ob wichtige Abteilungen des Gerichts aufgelöst werden oder nicht. Im Kern aber darum ob ein unabhängiges Gericht über Eintragungsanträge entscheidet oder irgendein
    Verwaltungsmensch. Noch gibt es die Gewaltenteilung, also auch die Trennung von Gericht und Verwaltung. Den Unterschied zwischen einer Verwaltungsbehörde und einem Gericht bracht man einem Rpfl. wohl nicht erklären ?

  • unser schönes deutschland wird gewiss nicht zur bananenrepublik :wechlach: , nur weil das grundbuchamt von einer (anderen) staatlichen behörde geführt wird.
    einige unserer europäischen nachbarn haben in der form gar keins und leben auch.

    und gewaltenteilung ist letztlich irrelevant, weil man ja die erkenntnis gewonnen hat, dass FGG bzw. grundbuch grade nicht zu den kernbereichen von justiz gehört. grade im grundbuch gibt es doch nun wirklich fast keine entscheidungsspielräume, die ein unabhängiger entscheider ausnutzen könnte. und selbst wenn - bei verfügungen durch andere behörden ist den beteiligten auch ein rechtsbehelf möglich und -wie gegen alles staatliche handeln- der rechtsweg eröffnet.

    aus meiner sicht hat sich FGG mehr und mehr zum abtrennbaren fremdkörper der justiz entwickelt. grundbuch und ab nächstes jahr auch register sind letztlich nichts anderes als elektronische register, was hat das mit rechtsprechung zu tun? und vormundschaf/betreuung fand ich stets beim amt für jugend, soziales etc. besser angesiedelt.

  • Zitat von oL

    aus meiner sicht hat sich FGG mehr und mehr zum abtrennbaren fremdkörper der justiz entwickelt. grundbuch und ab nächstes jahr auch register sind letztlich nichts anderes als elektronische register, was hat das mit rechtsprechung zu tun? und vormundschaf/betreuung fand ich stets beim amt für jugend, soziales etc. besser angesiedelt.


    Wenn Du das tatsächlich immer schon so empfunden hast, dann frage ich mich, weshalb Du überhaupt jemals mit der Rechtspflegerausbildung angefangen hast. Letztendlich plädierst Du mit obigem Satz für die Abschaffung des Rechtspflegerberufes.

  • Sorry, aber für mich sieht es genauso aus, wie Stefan es formuliert hat: Ich habe von Dir noch nicht eine Silbe zugunsten der Rechtspfleger und ihrer Tätigkeiten gehört. Man wird permanent das Gefühl nicht los, dass Du aus welchen Gründen auch immer ausgeschieden bist und nunmehr kontinuierlich nachtrittst. Es darf durchaus jeder seine Meinung über dies und das haben und äußern, aber hier sieht es allmählich nach Überzeugungstäter aus...

  • Zitat von 13

    Man wird permanent das Gefühl nicht los, dass Du aus welchen Gründen auch immer ausgeschieden bist und nunmehr kontinuierlich nachtrittst.


    Genau diesen Eindruck teile ich mit Dir.:einermein

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