Öffentliche Zustellung - Zeugenschutzprogramm verhindert Zustellung

  • Hallo ,
    ich hätte im Zusammenhang mit der öffentlichen Zustellung noch eine Frage:
    Ich habe die öffentliche Zustellung eines Kostenfestsetzungsantrages/ -beschlusses beantragt, da die Schuldnerin meinen Nachforschungen nach verschwunden ist.
    Jetzt hat der zuständige Rechtspfleger auf eigene Faust noch mal eine aktuelle Einwohnermeldeamtsanfrage gestellt. Bei dieser kam eine neue Anschrift der Schuldnerin heraus, allerdings mit dem Zusatz, dass eine Auskunftssperre besteht u. das Gericht diese Anschrift nicht weitergeben darf.
    Wie kann denn jetzt der Titel zugestellt werden? Öffentlich geht doch nicht mehr, da die Schuldnerin ja nachweislich nicht unbekannten Aufenthaltes ist - aber an diese Anschrift darf der Rechtspfleger den KfB nach eigener Aussage auch nicht zustellen lassen, da selbige ja dann im Rubrum steht, was wiederrum wg. der Auskunftssperre nicht sein darf.
    Für eine kurze Information wäre ich sehr dankbar.


  • Ich möchte hierzu die Frage aufwerfen: muss die Adresse denn wirklich im Rubrum stehen?

    Ich hätte jetzt nämlich aus dem Bauch heraus gesagt:
    KFB zustellen mit PZU, Zustellung auf vollstreckbarer Ausfertigung bestätigen, ABER im Rubrum des KFBs Adresse weglassen (vielleicht ergänzen: keine Adressangabe wegen Auskunftssperre)

    Probleme gibts dann natürlich beim Vollstrecken, aber man bekommt zumindest mal einen Titel............

    Ich finde dieses Thema wirklich interessant und bin schon auf weitere Meinungen gespannt!!

  • Nochmal ich...............;)

    Problematisch wäre wohl: was passiert mit der PZU? In die Akte kann sie nicht, sonst könnte man bei einer Akteneinsicht die Adresse ja sehen!

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