hauptgeschäft und kosten nicht getrennt bearbeitbar?

  • Zitat von HansD

    Wir haben bei uns im Gerichtsbezirk 15 Notare und 3 Rechtspfleger

    J s k
    Janz scheen kleen.;)

    Ist das dann der kleinste AG-Bezirk im Lande?

  • hilft euch das denn wirklich, wenn der notar irgendwelche werte bloss angibt? übernehmt ihr das denn dann einfach so? wie sich der wert berechnet hat, ist ja doch meist nicht aufgeschlüsselt; kann also auch quatsch sein. wenn ich anfragen nach dienstbarkeitswerten kriege, sind die z. b. immer € 3.000, weil ich keine lust hab, bei sowas aufwand zu machen. lohnt echt nicht.

  • Ich übernehme die Werte meistens ungeprüft. Es sei denn, aus der Akte ergeben sich eindeutige Anhaltspunkte, die die Werte als unrealistisch erscheinen lassen. Oder auch wenn ich innerhalb kurzer Zeit zwei Kaufverträge zum selben Grundstück habe, schaue ich nach, ob die Werte voneinander abweichen und nehme gegebenenfalls für jedes Geschäft den höheren.

    Bei Dienstbarkeiten (Leitungsrechten etc.) frag ich auch schon gar nicht mehr nach und nehme auch die 3000 Euro.

  • Ich überlege nur kurz, ob der Wert realistisch sein kann. Evtl. 10.000 oder 20.000 Euro Wertdifferenz beim Grundstück interessieren im Regelfall weder mich noch meinen Revisor. Wenn sie gerade greifbar sind, schon ich mir frühere Verträge an, die noch nicht zu alt sind.

    Gestern hatte ich eine Überlassung, in der der halbe Grundstückswert mit 150.000 Euro angegeben war. Der Kaufvertrag von 2001 sprach noch von 1.003.000 DM für das ganze Grundstück. Da habe ich den vom Notar angegebenen Wert nicht übernommen.

    Bei Dienstbarkeiten nehmen wir im Regelfall 3.000 Euro, außer der Wert ist ersichtlich und eklatant höher (Benützungsdienstbarkeit für 50 Parkplätze; Gaststättendienstbarkeiten bei McDonald's o.a.). 3.000 Euro für ein Geh- und Fahrtrecht oder ein Ver- und Entsorgungsleitungsrecht finde ich zwar komisch, denn wenn an der Dienstbarkeit die Erschließung und Bebaubarkeit des herrschenden Grundstücks hängen, müsste sich der Wert eigentlich dem Baulandpreis des herrschenden Grundstücks nähern. Der Revisor sagt aber auch 3.000 Euro, und es soll mir recht sein, dann muss ich wenigstens nicht lange rechnen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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