Pensum eines Grundbuchrechtspflegers

  • Hallo,

    gestern habe ich einen Berichtsauftrag unseres OLG bekommen .

    Und zwar geht es um vorläufige Personalbedarfsrechnung und um vorläufige Pensenberechnung. "Vorläufig" weil in Brandenburg wohl die Pebb§y-Zahlen noch (?) nicht zugrunde gelegt werden. Nach dem OLG muss ein Grundbuchrechtspfleger monatlich 127 (?die genaue Zahl habe ich im Büro) Verfahren bearbeiten (ungemangeltes Pensum). Da jedoch wegen Urlaub (30 Tage) und Krankheit (10 Tage) der besagte Rpfl. nur 10 Monate im Jahr arbeitet, müssen pro Monat ca. 157 (? die genaue Zahl habe ich im Büro) Verfahren erledigt werden. Des weiteren soll das Verhältnis Rpfl <-> Geschäftsstelle 1:1 beantragen. Es wird um Stellungnahme gebeten...

    Was haltet ihr von diesen Zahlen?

    Gruss, Fridolin!

    PS: Was bedeutet eigentlich ungemangeltes Pensum - da gibts wohl auch ein gemangeltes Pensum?

  • Den Begriff "ungemangeltes Pensum" kenne ich nicht. Das Gleiche gilt für die Pensenberechnung nachVerfahrenszahl. Das ist meiner Meinung nach auch zu undifferenziert. Ich dachte auch, dass PEBB§Y inzwischen in allen Ländern und Bereichen umgesetzt ist. Sonst kenne ich nur die Berechnung auf Grund der Tagebuchzahlen.

    Rund 7 Verfahren am Tag klingt erst einmal nicht übermäßig viel, wenn man eine normale Mischung zu Grunde legt. Die 1:1-Umsetzung ist für die mittlere Ebene je nach Arbeitsweise des Grundbuchamts wohl zu schaffen. Warum man aber für die Übergangszeit bis zur Berechnung nach PEBB§Y nicht bei der bisherigen Methode bleibt, verstehe ich nicht so ganz.

  • Tja, es soll Grundbuchrechtspfleger gegeben haben, die die Eintragung im grundbuch generalstabsmäßig Tage vorher geplant haben, um besonders schnell zu sein, als der Mann mit der Stopuhr dann später neben ihm stand um die Zeiten für die Pebbs§y-zahlen festzustellen. Da braucht einen das Ergebnis nicht zu wundern. Besser wäre es wohl gewesen, die Arbeit mehrmals zu unterbrechen um in der Fachliteratur der Gerichtsbibliothek zu recherieren oder die Kollegen im Rechtspflegerforum zu befragen.
    die Kollegen vom Richterdienst waren da schon schlauer, die haben ernsthaft angegeben, dass sie abends vor dem Einschlafen die Fälle vom nächsten Tag nochmals im Kopf durchgehen und man hats ihnen selbstverständlich auch geglaubt und folge: Siehe annehmbare pepps$yzahlen. diese Idee sollten die Rpflkollegen in den grundbuchämtern von den richterkollegen übernehmen. Die Fallzahlen lassen sich so verbessern. Aber wer misst dann noch die Länge der Alpträume?? im Einzelfall?

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