Hallöchen!
Wenn der Beschuldigte verurteilt wird wegen fahren ohne Fahrerlaubnis (auto) aber im Urteilspruch die Fahrerlaubnis entzogen wird und sich kein Führerschein bei den Akten befindet
schreibt ihr dann den VU trotzdem an einen evtl vorhanden Führerschein (Moped oä.) einzureichen oder geht ihr davon aus dass der überhaupt keinen Führerschein hat
gruß
Entziehung der Fahrerlaubnis
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Tubbesing -
21. Dezember 2005 um 10:41
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Wenn sich aus der Akte keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Führerscheins ergeben, schreibe ich den VU nicht an.
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Der VU sollte in jedem Fall angeschrieben werden. Wenn er nicht im Besitz eines Führerscheines ist, hat er dieses zumindest zu versichern. Etwas anderes gilt nur, wenn sich aus der Akte eindeutig ergibt, dass der VU überhaupt keinen Führerschein (egal welche Klasse) besitzt.
Hat er nämlich doch einen Führerschein, fährt damit dann ohne Fahrerlaubnis und verursacht irgendwelche Schäden (Probefahrt beim Autohändler mit Unfall, etc.), kann es u. U. Ärger geben, der bis zum Regress geht. -
Super vielen dank dann schreib ich den VU an damit er mir versichert das er keinen Führerschein hat
Danke nochmal und frohes Fest
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