Mir fällt bei den Anträgen badischer Notare etwas auf, was ziemlich nervig ist. Manchmal hat man den Eindruck, da werden wahllos in unregelmäßigem Abstand diverse Schriftstücke verschickt.
Da wird z.B ein Kaufvertrag zur Eintragung der AV eingereicht. Das ist ja auch in Ordnung so. Aber dann kommt irgendwann kommentarlos die Vorkaufsrechtsbescheinigung der Gemeinde, anschließend die UB für den ersten Käufer und nach weiteren zwei Wochen evtl. die UB für den zweiten Käufer zusammen mit dem Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsels. Oder das ganze geschieht umgekehrt: Der Notar reicht den Antrag auf Eigentumswechsel ein, ohne dass VKR-Zeugnis und UB dabei sind.
Die erste Variante ist ja noch erträglich, da sich der Rechtspfleger mangels Antrag nicht damit befassen muss (verärgert nur die Geschäftsstelle, weil die unnötig die Akten ziehen muss). Bei der zweiten Variante stellt sich dann aber immer die Frage: kommt da noch was nach, hats der Notar vergessen? In der Regel erlasse ich dann notgedrungen eine Zwischenverfügung.
Gibts das anderswo auch, dass Unterlagen "tröpfchenweise" eintrudeln?