"Deutsches Reich" als Eigentümer

  • Kennt ihr euch mit altem Reichsvermögen aus? Als Eigentümer war "Wehrmachtsfiskus" eingetragen (das ist ja wohl das Deutsche Reich, oder?). :gruebel:

    Ist Art. 134 (1) unmittelbar geltendes Recht? Dh. kann ich auf Antrag des Bundes einfach die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer eintragen?

    Oder brauche ich gemäß § 11 Reichsvermögen-Gesetz eine Erklärung des Landes? :confused:

    Hilfe!

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Hallo Franziska!

    Es kommt darauf an, ob das Grundstück im Gebiet der alten oder der neuen Bundesländer liegt.

    alte Bundesländer

    Rechtsnachfoler ist der Bund = Grundbuchberichtigung von Amts wegen ohne Antrag des Bundes möglich, da die Unrichtigkeit des Grundbuches offenkundig ist.

    neue Bundesländer

    Rechtsnachfolger ist die DDR = Grundbuchberichtigung von Amts wegen in "Eigentum des Volkes" und Mitteilung an das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.


    Ob es für Berlin Sonderbestimmungen gibt, kann ich nicht sagen,
    vielleicht helfen andere Kollegen weiter.

  • Vielen Dank, Frankenstein.

    "Mein" Grundstück liegt im ehem. Westteil der Stadt. Die ehem. Sonderbestimmungen sind nach der Wiedervereinigung aufgehoben worden, also dürfte Eintragung des Bundes ohne weiteres möglich sein.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

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