Kennt ihr euch mit altem Reichsvermögen aus? Als Eigentümer war "Wehrmachtsfiskus" eingetragen (das ist ja wohl das Deutsche Reich, oder?).
Ist Art. 134 (1) unmittelbar geltendes Recht? Dh. kann ich auf Antrag des Bundes einfach die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer eintragen?
Oder brauche ich gemäß § 11 Reichsvermögen-Gesetz eine Erklärung des Landes?
Hilfe!
"Deutsches Reich" als Eigentümer
-
-
Hallo Franziska!
Es kommt darauf an, ob das Grundstück im Gebiet der alten oder der neuen Bundesländer liegt.
alte Bundesländer
Rechtsnachfoler ist der Bund = Grundbuchberichtigung von Amts wegen ohne Antrag des Bundes möglich, da die Unrichtigkeit des Grundbuches offenkundig ist.
neue Bundesländer
Rechtsnachfolger ist die DDR = Grundbuchberichtigung von Amts wegen in "Eigentum des Volkes" und Mitteilung an das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Ob es für Berlin Sonderbestimmungen gibt, kann ich nicht sagen,
vielleicht helfen andere Kollegen weiter. -
Vielen Dank, Frankenstein.
"Mein" Grundstück liegt im ehem. Westteil der Stadt. Die ehem. Sonderbestimmungen sind nach der Wiedervereinigung aufgehoben worden, also dürfte Eintragung des Bundes ohne weiteres möglich sein.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!