Beitrittsbeschluss nach Wertfestsetzung: Zustellung des Beschlusses an Gläubiger

  • Der Wertbeschluss ist allen Beteiligten nach § 9 ZVG zuzustellen. Tritt ein Gläubiger dem Verfahren erst nach Wertfestsetzung bei, ist ihm der Wertbeschluss förmlich zuzustellen; am besten gleich mit dem Beitrittsbeschluss.

    Eine gesonderte Wertanhörung ist nicht erforderlich.

    (Stöber, ZVG, Rdnr. 7.18 zu § 74a)

  • aA: hiro, in dem noch zu schreibenden Kommentar.
    Was soll das? Wenn der Wert rechtskräftig festgesetzt ist, kann er nur noch aufgrund neuer Tatsachen, die bei der Festsetzung noch nicht bekannt bzw. vorhanden waren, geändert werden. Warum soll ich dann den Wertfestsetzungsbeschluss noch an einen später hinzukommenden Beteiligten zustellen? Beschwerde gegen der Wert einlegen kann er ja eh nicht mehr. Und in der Terminsbestimmung steht der Wert ja nochmal drin.
    Also manchmal schreibt der Stöber schon komische Sachen ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Es ist dem (Beitritts-)Gläubiger sehr wohl zuzumuten, sich um das Verfahren zu kümmern, also ich bin da auch nicht Stöber's Meinung. Was wäre die Konsequenz, wie hiro richtig fragt? Keine - also nimmt er (Gl.) den Wert (spätestens) bei der Mitteilung über die Terminsbestimmung zur Kenntnis.

  • Moin,

    ich hänge mich mal hier ran.

    Dass allen Beteiligten zuzustellen ist, wird in der Praxis auch so gehandhabt? Das heißt, wenn ein Grundschuldgläubiger betreibt, würdet ihr auch dem Berechtigten einer vorrangigen Grunddienstbarkeit (1912) zustellen? Ich verstehe natürlich dessen Interesse als Nachbar. Aber als Beteiligter?

  • :dankescho

    Fragen stelle ich mir nur auf Zuruf. Der Schuldner wollte wissen, ob eine Zustellung an den Dienstbarkeitsberechtigten und Nachbarn erforderlich sei. Man mag sich offenbar nicht so gerne. Und dann kommt man eben ins Grübeln. Wird so schon aber seine Richtigkeit haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!