Die DM ist tot, es lebe die DM!

  • Wie rechnet man Goldmark und Reichsmark (insbesondere zur Kostenberechnung bei Löschung Rechte Abt. III) in Euro um? Gibt es Ausnahmen oder Besonderheiten für Rechte Neue Bundesländer?

    Hallo,
    das ist meine Premiere. Als stiller Beobachter treibe ich mich schon länger hier herum.
    Zur Sache: Die Umstellung von Reichsmark auf DM, gilt wohl auch für Goldmark, kann heute nur noch im Verhältnis 10:1 erfolgen (hierzu Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl. Rn. 4319ff). Die Umrechnung auf € dürfte dann kein Problem sein.


  • Das nenne ich kreative Mathematik. Sobald ich Ost und West zusammenbringe erhalte ich 10 = 2 :haewiejet

  • Warum so einfach, wenn es komplizierter geht:

    Bei der Umstellung von GM/RM auf M/DDR ist im Verordnungsweg geregelt worden (sinngemäß):

    Hat sich der Gläubiger zum Zeitpunkt der Umstellung nicht um die Forderung gekümmert ist nicht 1:1 umzustellen, sondern 10:1.

  • Zitat von Kai
    Zitat von Andreas

    Wo musst Du umrechnen, wenn Du das Recht in DM löscht? Habe ich da was verpasst?


    Wenn ich in € lösche, muss ich umrechnen.

    Folgende Frage erreichte mich per Mail:

    zu dem Beitrag "Die DM ist tot, es lebe die DM" habe ich eine Frage:

    Wie rechnet man Goldmark und Reichsmark (insbesondere zur Kostenberechnung bei Löschung Rechte Abt. III) in Euro um? Gibt es Ausnahmen oder Besonderheiten für Rechte Neue Bundesländer?

    Hallo,

    wenn ich mich recht erinnere, wird wie folgt umgerechnet:

    1 Reichsmark = 0,10 DM ( also 10% ), was dann noch in Euro umzurechnen ist.


    1 Goldmark hat keinen festen Umrechnungsfaktor, ist auch abhängig vom Goldwert. Die Größenordnung liegt ungefähr bei 3,60 Euro pro 1 Goldmark.


    Gruß HansD

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