Die DM ist tot, es lebe die DM!

  • Premiere nach über vier Jahren Euro:

    Ich habe soeben erstmals ein DM-Recht als DM-Recht und nicht als €-Recht gelöscht.

    Bislang galt für mich: DM ist Geschichte; € ist Trumpf. Der Umrechnungskurs ergibt sich aus dem Gesetz; warum eine Währung löschen, die es nicht mehr gibt, sondern automatisch durch eine andere ersetzt wurde? Also habe ich DM-Rechte ohne Umstellung als €-Recht gelöscht.

    Was mich da eben getrieben hat, kann ich gar nicht sagen. Vor lauter Aufregung hätte ich fast die laufende Nummer des Rechts falsch eingetragen :D

  • Verstehe ich das richtig, Du hast immer erst auf Euro umgestellt und dann danach in Euro gelöscht?

    Ich habe es bisher immer so gehandhabt daß ich in der Währung gelöscht habe in der das Recht eingetragen ist, in diesen Fällen also "einfach" in DM gelöscht.

    Muß gestehen, auf die Idee vorher umzustellen bin ich bisher noch nie gekommen. Teilweise lauten die vorgelegten Lö-Bewilligungen auch noch auf DM; selbst wenn ne Euro Bewilligung vorgelegt wird, ich lösche das "Alt"recht in seiner eingetragenen Währung.

    Bin etwas verunsichert, obwohl der Aufwand meines Erachtens in keinem Verhältnis steht.

    Oder habe ich da etwas mißverstanden?:oops:

    Wer lesen kann ist klar im vorteil, jetzt habe ich es, einfach nur löschen aber in Euro, oder?

  • Natürlich löschen wir DM-Rechte auch als DM-Rechte!
    Warum sollte man das Grundbuch bei beantragten Löschungen überfüllen mit Umstellungsvermerken, die gleichzeitig wieder gelöscht werden? Das macht überhaupt keinen Sinn!

  • Zitat von bal

    einfach nur löschen aber in Euro, oder?



    ja, genau; ich mache bei Löschungen keinen Umstellungsvermerk; die Kollegen haben auch so den Kopf geschüttelt; bei einem vorherigen Umstellungsvermerk hätten sie mir wohl zu Recht den Vogel gezeigt :D

    Der Umstellungsvermerk, den nicht bei Nichtlöschungen natürlich auch brav mache, kann ja eigentlich eh nur deklaratorische Wirkung haben; ein bestimmter DM-Betrag ist automatisch ein bestimmter €-Betrag.

    Stellt Ihr bei einer Eintragung alle schon eingetragenen Rechte um, wie dies § 26a I GBMaßnG vorsieht?

    Ich stelle meist nur die Rechte um von Gläubigern, die ich aufgrund des Eintragungsantrages ohnehin benachrichtigen muss. Andere Gläubiger müsste ich wohl benachrichtigen, da ich mich bei der Umstellung ja auch vertun kann. Um hier weiteren Aufwand für die Geschäftsstelle zu vermeiden, lasse ich solche Rechte dann in DM stehen.

  • Tschuldige, Kai. Ich hatte nicht genau gelesen. Du hast ja ohne Umstellungsvermerk gelöscht. Das finde ich allerdings verwirrend. Wenn man sich da nämlich bei der laufenden Nr. des Rechts vertut (wie es dir ja beinahe passiert ist), das is gar nicht gut.

  • Wir stehen hier auf dem Standpunkt, dass ein DM-Recht, das nicht umgestellt wurde, nominell ein DM-Recht bleibt und ergo als DM-Recht gelöscht wird (deklaratorisch hin oder her). § 26a GBMaßnG sagt, es wird nicht umgestellt, und das ziehen wir konsequent durch. Ergo lautet auch der Löschungsvermerk nicht auf Euro, sondern auf DM.

    Bei sonstigen Änderungen wird aber in aller Regel umgestellt - wenn sich die Freude gelegentlich auch sehr in Grenzen hält. Wir stellen im Regelfall nur die Rechte um, auf die sich eine Eintragung bezieht. Nur bei Umschreibungen wird alles umgestellt.

    Was macht man eigentlich bei Rechten, die noch auf Reichsmark oder Goldmark lauten (wenn man sie nicht gerade löscht)?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Blue

    Gelegentlich wandern sie bei Übertragungen auf andere Blätter mit, da nicht jeder Eigentümer der Meinung ist, dass sich der Aufwand für eine Löschung lohnt...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bei Umschreibungen auf andere Blätter übernehme ich die Rechte in der Regel so, wie sie eingetragen sind. Ein Anlass für eine Umstellung ist das bei mir nicht. Überhaupt finde ich, dass die ganzen Euro-Umstellungsvermerke (die ich zu Anfang flächendeckend eingetragen habe) das Grundbuch nur unübersichtlich machen und den Blick fürs Wesentliche erschweren. Seitdem trage ich eine Umstellung nur noch bei beantragten Veränderungen ein.

  • Wir löschen hier DM-Rechte in DM. Das sieht unser Solum-Baustein auch als (noch) als Standard so vor. Um einen €-Betrag zu löschen müssen wir erst den vorhandenen Rahmen löschen und einen neuen hinzu fügen.

    Für die rechtliche Wirkung dürfte es wohl m.E. egal sein, ob man das Recht nun in DM oder €löscht. Gelöscht ist gelöscht. Fertig!

    Umgestellt werden Rechte von mir dann, wenn bei dem Recht eine Eintragung (Abtretung, Teilung, Rangänderung, Übertragung zur Mithaft usw.) vorgenommen wird.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Auch wir löschen hier die DM-Rechte. Umgestellt wird nur bei Veränderungen zu dem Recht. Aber auch dabei gibt es sehr unterschiedliche Varianten wie ich beim letzten Solum-Kurs feststellen musste. Manche machen nur eine Eintragung in der Veränderungsspalte, andere röten die DM-Beträge in Sp. 2 und 4, wieder andere setzen den Eurobetrag in Sp. 2 unter den alten DM-Betrag und es gab sogar ein Gericht, dass den ausgeschriebenen Betrag in Sp. 4 korrigiert hat. Wie handhabt ihr das?

  • Auch bei uns ganz unterschiedlich. Ich selbst trage neben dem Umstellungsvermerk in der Veränderungsspalte den Euro-Betrag in Sp. 3 ein, und zwar direkt unter den DM-Betrag (also "= 10.000 EUR" oder "jetzt: 10.000 EUR"). Aber ohne jede Rötung. Das würde mir das Grundbuch zu unübersichtlich machen. Wenn nämlich der Betrag in Sp. 3 gerötet wird, dann noch der ausgeschriebene Betrag in Sp. 4, dann noch der alte Gläubiger und dann noch ein Rangvermerk, ist schwer zu erkennen, was an dem Recht überhaupt noch gilt.
    Den EUR-Betrag in Sp. 3 trage ich ein, damit man die Identität des Rechts besser mit dazugehörigen Eintragungen in der Veränderungsspalte erkennt.

  • Spalte 3:
    Zahlenbetrag röten, neue Zahl in Ziffern drunterschreiben.

    Spalte 6 (rechtsbündig):
    100.000 DM
    51.129,19
    EUR
    Spalte 7:
    Umgestellt von Deutsche Mark auf Euro; eingetragen am
    ^==Datum==.
    ^==Rpfl.==

    Ein Kollege schreibt die neuen Euro-Beträge zusätzlich bei alten Vermerken, die das Recht betreffen, in Spalte 6 hin (also wie in Spalte 3).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bei uns üblich:

    In Sp. 3 u. 4 alten DM-Betrag röten.
    In Sp. 3 neuen €-Betrag in Ziffern drunter schreiben.

    In Sp. 6 DM- u. €-Betrag unter einander (so wie bei Andreas).
    In Sp. 7: "Umgestellt auf €-Betrag in Buchstaben. Eingetragen am...".

    Die alten DM-Beträgen bei Veränderungen werden nur bei Teilabtretungen umgestellt.

    Ulf

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  • Unser Solum-Baustein L3 gibt standardmäßig € aus. Für die Löschung von DM-Rechten gibts einen extra Baustein L3ALT. Daher ist die €-Löschung von DM-Rechten für mich keine Mehrarbeit; ok, bis auf gelegentliches Umrechnen. Vielleicht werd ich jetzt in Zukunft auch DM-Löschungen machen.

    Beim Umstellen der Einträge in der Veränderungsspalte belasse ich es meistens beim Röten der DM-Beträge.

  • Zitat von Andreas

    Wo musst Du umrechnen, wenn Du das Recht in DM löscht? Habe ich da was verpasst?


    Wenn ich in € lösche, muss ich umrechnen.

    Folgende Frage erreichte mich per Mail:

    zu dem Beitrag "Die DM ist tot, es lebe die DM" habe ich eine Frage:

    Wie rechnet man Goldmark und Reichsmark (insbesondere zur Kostenberechnung bei Löschung Rechte Abt. III) in Euro um? Gibt es Ausnahmen oder Besonderheiten für Rechte Neue Bundesländer?

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