Wer ist Erbe?

  • Hallo alle zusammen:
    Zunächst wünsche ich euch ein gesundes neues Jahr 2006.

    Dann habe ich folgendes Problem: Mir liegt ein Testament vor, indem der Erblasser seine Ehefrau zur Vorerbin, seinen Bruder zum Nacherben und die Abkömmlinge seines Bruders zu Ersatznacherben eingesetzt hat. Der Vorerbfall ist eingetreten. Nachdem der Ersatznacherbfall (Bruder des Erblassers ist zwischen Vorerbfall und Nacherbfall verstorben) eingetreten ist, haben die Ersatznacherben die Erbschaft ausgeschlagen. Wer ist nun Erbe? Sind es die gesetzlichen Erben des Erblassers oder die Erben der Ersatznacherben?

    Ein weiteres Problem dabei ist, dass die Vorerbin (Ehefrau) noch vor dem Vorerbfall ein Testamtent errichtet hat, indem sie ihren Mann als Vorerben und ihre Schwester als Nacherbin eingesetzt hat. Hatte die Ehefrau das Recht, als Nacherben ihre Schwester einzusetzen, obwohl in dem Testamtent des Ehemannes der Bruder des Erblassers als Nacherbe eingesetzt wurde?

    Hoffe auf eure Hilfe. Danke im Voraus.

  • Zitat

    Hatte die Ehefrau das Recht, als Nacherben ihre Schwester einzusetzen, obwohl in dem Testamtent des Ehemannes der Bruder des Erblassers als Nacherbe eingesetzt wurde?

    Aber aber, das gäbe nicht viele Punkte. Was hat denn die Verfügung des Erblassers über seinen Nachlass mit der Verfügung eines anderern Erblassers über dessen Nachlass zu tun? Und man kann doch mit einer letztwilligen Verfügung nicht über etwas verfügen, das einem nur als Vorerbe zusteht.

    Zitat

    Wer ist nun Erbe?

    Siehe § 2142 Absatz 2 BGB

  • Dito. Die Vorerbin kann den Nacherben nicht per Testament von der Nacherbfolge ausschließen. Dessen Erbenstellung hat er zwar nicht erlebt, da er aber den Vorerbfall erlebt hat, ist er Nacherbe geworden. An seine stelle treten die Ersatzerben. Sind die (auch) schon verstorben bzw. haben sie die Erbschaft ausgeschlagen, würde ich von gesetzlicher Erbfolge bzg. der Nacherbfolge ausgehen. Unabhängig davon kann die Vorerbin über ihr eigenes Vermögen per Testament verfügen.

  • Zitat

    Die Vorerbin kann den Nacherben nicht per Testament von der Nacherbfolge ausschließen.

    Kann sie nicht und hat sie auch nicht. Sie errichtete für ihren Erbfall und ihren Nachlass ein Testament, in dem sie einen Vorerben und eine Nacherbin einsetzte. Damit traf sie keine Verfügung über einen Nacherben nach dem Erblasser (Ehemann).

    Zitat

    würde ich von gesetzlicher Erbfolge bzg. der Nacherbfolge ausgehen.

    Nochmals der Hinweis auf § 2142 Absatz 2 BGB: Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus, so verbleibt sie dem Vorerben, soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.

  • Ich teile die Rechtsauffassung von § 21 BGB. Da zwei unabhängig voneinander zu betrachtende Erbfälle vorliegen, ist die Ehefrau infolge § 2142 II BGB durch die Ausschlagung der Ersatznacherben Alleinerbin geworden. Der Nachlass des vorverstorbenen Ehemannes fällt somit in ihren Nachlass und damit an ihre Schwester als Nacherbin ihres Nachlasses (der Ehemann als Vorerbe ist ja vorverstorben). Eine anloge Anwendung von § 2069 BGB auf die Abkömmlinge der Ersatznacherben dürfte wohl entfallen!

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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