Was meint ihr zu folgendem Fall:
Der Notar beantragt Eigentumsumschreibung gemäß beiliegender Urkunde. Die Urkunde ist ein Vermächtniserfüllungsvertrag.
Der eingetragene Eigt. ist verstorben. Es liegt ein eröffnetes notarielles Testament vor, das jedoch keine Erbeinsetzung enthält, sondern lediglich ein Grundstücksvermächtnis zugunsten der beiden noch minderjährigen Enkelkinder des Erblassers zu je 1/2. Außerdem ist Testamentsvollstreckung angeordnet mit der Aufgabe der Vermächtniserfüllung und der Verwaltung der Vermächtnisse bis zum 25. Lebensjahr des betreffenden Enkelkindes. Zum TV ist der Vater der Enkelkinder ernannt. Dieser hat das Amt formgerecht angenommen. Er ist im Test. von §181 befreit.
In der Urkunde handelt der Vater als TV und als gesetzl. Vertreter für seine Kinder. Die Mutter der Kinder wirkt auch mit. In Erfüllung des Vermächtnisses überträgt er sodann das Grundstück an seine Kinder zu je 1/2.
Ich weiß: jede Menge Fragen! Um sicher zu gehen, dass ich keinen Fragenkomplex vergessen habe, bitte ich um Anregungen, was ihr alles prüfen würdet. Und: muss gleichzeitig mit der Umschreibung auf die Kinder der TV-vermerk v.A.w. eingetragen werden?