Hab ich was verpasst?

  • Hallo,

    heute hat mich das Vormundschaftsgericht eines Amtsgerichtes in Mecklenburg-Vorpommern angerufen. Ein Vormund (im dortigen AG-Bezirk wohnhaft) will einen Erbschein beantragen. Die zuständige Bearbeiterin wollte sich erkundigen, ob der Erbschein bei unserem Amtsgericht (letzter Wohnsitz) beantragt werden kann.
    Auf den Hinweis, dass die Antragstellung u. a. auch dort möglich sein dürfte, hat sie mir erklärt, dies sei beim dortigen Gericht nicht mehr möglich! :bahnhof:

    Hab ich eine Gesetzesänderung verpasst?

    Gruß Antje

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Rechtshilfe setzt aber ein Ersuchen voraus. Und wenn sich ein gericht auf diesen Standpunkt ganz zurück zieht, steht ein Antragsteller etwas unglücklich herum. Mir sind verschiedene Gerichte bekannt, bei denen Erbscheinsanträge nicht aufgenommen werden, wenn man nicht Nachlassgericht ist. Was ich nicht verstehe: Warum weist das Gericht im obigen Fall nicht einfach auf die Möglichkeit der Antragstellung bei einem Notar hin, statt den Vormund kostenträchtig fahren zu lassen.

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