Eintragung rechtsgeschäftliche Nachfolge?

  • Hallo,

    ich habe mit einem "seltsamen" Antrag ein bißchen Bauchschmerzen und bitte um Hilfe.

    Eingetragener Grundschuldgläubiger ist die Bank A. Vorgelegt wird eine gemeinsame Eintragungsbewilligung von Bank A und von Bank B. Der Notar stellt den Antrag, die Grundschuld auf die Bank B umzuschreiben und dabei unbedingt zu vermerken, dass es sich um eine Rechtsnachfolge handelt und nicht -wie von einigen GBAs eingetragen- um eine Firmenänderung. Die Rechtsnachfolge sei für die beabsichtigte Zwangsvollstreckung von Bedeutung.

    Der Inhalt der Bewilligung lautet in etwa:
    Die Grundschuld wurde für die Bank A eingetragen. Die GS ist durch Ausgliederung auf den Teilbetrieb Bank 87 AG übergegangen. Die Bank 87 AG firmiert nunmehr als Bank B.
    Wir sind uns über den Übergang einig und bewilligen und beantragen die Umschreibung der Grundschuld auf die Bank B.

    Nach einigem Überlegen -schließlich ist der Fall doch etwas ungewöhnlich- bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Eintragung eigentlich erfolgen kann (§ 873 BGB). Aber wie formuliert man das Ganze? Vor allem denke ich, dass der Begriff "Rechtsnachfolge" in diesem Zusammenhang nichts verloren hat.

    Hat jemand einen Eintragungsvorschlag? Oder mache ich mir wegen der "Rechtsnachfolge" zuviele Gedanken?

    Gruss, Fridolin!!

    edit by Kai: Bitte keine Klarnamen (s. Forenregeln)

  • Hallo, fridolin.

    Die Anträge dieser Banken sind hier auch bekannt.

    Wie wärs mit "Gläubigerin ist nunmehr: B Bank. Eingetragen am ..."

    Reicht m.E. völlig aus.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass bei Ausgliederung auch eine teilweise Rechtsnachfolge vorliegt bzw. vorliegen kann. Ich bin aber im Bereich Register leider nicht fit genug, um das mit Sicherheit sagen zu können. :oops:

    Sofern es tatsächlich auch bei Ausgliederung von bestimmten Vermögensteilen eine Rechtsnachfolge gibt, würde ich aufgrund der vorgelegten Berichtigungsbewilligung das dann auch so eintragen:
    "Im Wege der Ausgliederung auf die Bank B als Rechtsnachfolgerin übergegangen. Aufgrund Berichtigungsbewilligung vom ... sowie aufgrund Handelsregistereintragungen vom ... eingetragen am ..."

    Die Beteiligten haben aber m.E. keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung oder die Verwendung bestimmter Worte wie hier "Rechtsnachfolge". Aber warum sollte man sich auf Krampf sperren, wenn die Leute es unbedingt wollen und es matriellrechtlich nicht falsch ist?!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich den die Ausgliederung. Handelt es sich vielleicht um eine Abspaltung o.ä. nach dem UmwG? Das Ganze dürfte doch durch einen beglaubigten HR Auszug nachzuweisen sein. Die bloßen Absprachen zwischen den beiden Banken erscheinen mir verdächtig.

  • Die Verträge sind auch hier bekannt. Ein altgedienter Kollege hat sich die Ausgliederungsverträge angefordert und auch erhalten. Danach konnte ein neuer Band bezüglich des betroffenen Grundbuchblattes angelegt werden.:D
    In der Praxis wird es aber hier so gehandhabt, wie Franziska es vorschlägt.

  • Hallo!

    Da es sich dabei leider um eine der größten Banken handelt, sind diese Anträge bei uns Alltagsgeschäft.
    Wer es noch nicht wissen sollte. Im Ausgliederungsvertrag wurde nur ein Teilbereich ausgegliedert. Da nicht genau aufgelistet wurde, welche Grundpfandrechte dazugehören, handelt es sich nicht um eine Rechtsnachfolge!!! Jede Forderung muß daher einzeln übertragen werden.
    Das hat am Anfang überhaupt nicht funktioniert. Die Erklärungen, die heute kommen, haben wir dem jahrelangen Kampf vieler Grundbuchämter mit den Hausjuristen der betreffenden Bank zu verdanken, die immer noch nicht einsehen, daß es keine Rechtsnachfolge betreffend der Grundpfandrechte gibt. Deshalb die merkwürdig klingenden Formulierungen in den Berichtigungsurkunden.

    Leider hat die Bank die Grundbuchberichtigungsanträge auf dieses bestimmte Notariat übertragen. Die versuchen wieder ein paar "gutmütige"Rechtspfleger zu finden, die eine Rechtsnachfolge bescheinigen, damit Sie bei der Titelumschreibung keine Probleme haben.

    Bitte tragt wirklich nur ein: "Gläubiger ist nunmehr/jetzt die ...".

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!