§ 29 III GBO - Siegel oder Stempel?

  • An Martin: Dein Problem versteh ich nicht. Die Löschungsbewilligung ist eine bewirkende Erklärung im Sinne des 29 Abs. 3 GBO. Somit ist ein maschinelles Siegel ausreichend (Satz 2).

    An Ron: Natürlich nicht. Wer und vor allem mit welchem Recht verbietet so was? 😱

    Typisch Verwaltung. 😫

  • Gibt es Neuigkeiten zur Vorlage einer Erbscheinsausfertigung?

    Ich habe eine Erbscheinsausfertigung von einem auswärtigem Gericht vorliegen mit Siegel "Amtsgericht Bayern" und ohne händische Unterschrift. Bislang waren die mir vorgelegten Ausfertigungen händisch unterschrieben. Reicht neuerdings der Aufdruck der Unterschrift aus?

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