Ich wollt mal eure zwischenzeitlichen Erfahrungen hören, insbesondere von den bayerischen Kollegen.
Offenbar werden die Erbscheinsausfertigungen mit Computersiegel überwiegend akzeptiert. Denn ich bekomme ständig solche Ausfertigungen eingereicht. Wenn wirklich jeder GB-Rechtspfleger das beanstanden würde, dann würden die Nachlassgerichte doch irgendwann von sich aus ordentliche Ausfertigungen machen.
Teilweise bekommt man sogar Abschriften von Eröffnungsniederschriften, aus denen sich nicht mal der Name des Urkundsbeamten ergibt, der "maschinell beglaubigt" hat.
Hab an einen Münchner Notar die Erbscheinsausfertigung zurückgesandt. Es war ein ausführliches Hinweisblatt beigefügt, das insbesondere auf den neuen § 29 Abs. 3 GBO eingeht. Jetzt schickt er es zurück mit dem Hinweis, dass § 29 Abs. 3 GBO geändert wurde.
Werd wohl jetzt ne Zwischenverfügung machen. Dann kann er in Beschwerde gehen.