Nicht unterschriebener Vermerk mit Solum

  • Hallo zusammen,

    unter uns Kollegen wird gerade ein Problem diskutiert:

    Im BVE Sp. 7/8 steht ein "nicht unterschriebener" Abschreibungsvermerk, eingetragen mit Solumstar, also der Name des Rechtspflegers steht nicht unter dem Vermerk. Warum die Unterschriftsvariable nicht umgestetzt wurde lässt sich nicht mehr nachvollziehen.

    Der "Verursacher" ist nicht mehr im Grundbuchamt.

    Nun stellt sich die Frage was zu tun ist.

    Meiner Meinung nach ist der Name unter einer Eintragung mit Solum 2.xx oder 1.xx nur noch zur Klarstellung im Grundbuch. Denn der "Akt des Unterschreibens" ist für mich beim Arbeiten mit Solum 2.xx oder 1.xx die Freigabe/Unterschreiben mit der PIN.

    D.h. der Eintrag ist gültig und unterschrieben, lediglich der Name des Rechtspflegers muss noch daruntergesetzt werden.

    Ich stütze die Meinung darauf, dass bei Überprüfung mittels "F6" und "Linksklick" ein Fenster mit dem Namen des Rpfl. und dem Vermerk : "Unterschrift gültig" erscheint.

    Habt ihr da Erfahrung oder evtl. gibs sogar schon Rechtssprechung in der Hinsicht?

    Bzgl. des Abschreibungsvermerks sehe ich kein Problem, aber was wäre wenn es bei einer Grundschuld/Dienstbarkeit passiert wäre. Nach meiner Meinung wäre die Grundschuld/Dienstbarkeit wirksam eingetragen und entstanden.

  • Weder Erfahrungen noch Rechtsprechung aber ich stimme Deiner Rechtsauffassung zu.

    Die Eintragung wurde mit Freigabe des Blattes mittels Eingabe des persönlichen Kennworts "unterschrieben". Die Eintragung ist wirksam erfolgt.

    Der Name sollte nachgetragen werden. Dann sieht es auch nach außen hin wieder richtig aus. ;)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • § 129 Abs.1 S.1 GBO:

    Die Eintragung wird wirksam, sobald sie in den für die GB-Eintragungen bestimmten Datenspeicher (also evtl. erst automatisiert nach Dienstschluss) aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann.

    Eine Unterschrift im Rechtssinne gibt es beim maschinellen Grundbuch nicht mehr (§ 130 S.1 HS.1 GBO; keine Anwendung von § 44 Abs.1 S.2 HS.2 GBO). Damit kann die Unterschriftsvariable auch keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Eintragung sein.

  • Wie im von Franziska verlinkten Thread: Mit der Aufnahme auf dem Datenspeicher in der GBRS ist wirksam unterschrieben/eingetragen. Es kommt dabei nicht darauf an, dass der Name des Unterschreibenden im Grundbuch tatsächlich auftaucht.

    Bei einem Grundpfandrecht gilt nichts anderes: Mit Aufnahme auf den Datenspeicher entstanden, § 129 GBO - fertig.

    Eine gewisse Parallele zu früher gibt's sogar: Ganz früher wurde unterschrieben und fertig. Die Lesbarkeit der Unterschrift war nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit, ebenso nicht, ob nochmal in Buchtsaben (lesbar) hingeschrieben wurde, wer da unterschrieben hat. Die Unterschrift musste nur von einer befugten Person sein.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Mir ist etwas Ähnliches passiert.

    Beim Arbeiten in einem Blatt ist mir aufgefallen, dass in einer von mir getätigten Eintragung das Datum nicht ausgeschrieben wurde. Dort steht immer noch das Kürzel. Ich frage mich, wie so etwas passieren kann. :confused:

  • Ganz einfach: Die Kürzel lauten ^==Datum== bzw. ^==Rpfl.==

    Wenn man irgendwo etwas dazuschreibt oder löscht oder repariert oder oder oder, dann kann es schon passieren, dass ein "^" oder "=" plötzlich nicht mehr dasteht. Das fällt kaum auf, da müsste man schon genau hinsehen.

    Aber die Variable wird dann vom Programm nicht mehr erkannt und folglich auch nicht mehr umgesetzt.

    Bei uns hat sich bislang in jedem Fall etwas Derartiges als Ursache herausgestellt. Schau noch mal genau hin.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • :) ich kann nur bestätigen: die gleichen Ursachen haben wir auch hier festgestellt. Wir haben den Vorgang dann nachvollzogen und geschrieben:
    Flst. ... abgeschrieben am ..... durch Rpfl. xy....
    Nachträglich hier vermerkt am ....
    Das sollte dann auch genügen. Es gab da nie Probleme
    Prcilla :oops:

  • bevor man sich einen abbricht und ^==Datum==. und so hinschreibt, kann man es auch mit "d" und dann "F6" oder eben "r" und "F6" versuchen. Es sei denn man hat sich diese systemseitigen Kürzel schon anders belegt.

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