@ zsesar:
Das hab ich natürlich vor - und hinterher noch gleich eine Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung, Schadenersatz wg. sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung, pp. - und das Ganze zweimal (vgl. #452). Zu prüfen wäre aber wohl - da wohl Ratenvereinbarungen unterzeichnet wurden -, inwieweit ungerechtfertigte Kosten (wirksam) anerkannt wurden.
Im zweiten Fall habe ich jetzt die Aufstellung - das gleiche Spiel: Insgesamt 750,00 € bezahlt, Restforderung immer noch 380,00 €. Dort hat man schon bei einem Stand von -106 € reagiert und über 400 € KontoFK nachgebucht. Auch neu: ein Posten "Telefoninkassso Gebühr" 3,57 €...
Läßt sich eigentlich nachträglich herausfinden, ob die Vorpfändungen zu recht berechnet wurden?