• Es wird ein PfÜB beantragt und es steht mal wieder in großen dicken Buchstaben EILT Vorpfändung läuft! drüber.

    Bei näherem Hinschauen erkenne ich, dass die Vorpfändung bereits seit drei Wochen abgelaufen ist. Außerdem ist in der Vorpfändung eine Forderung beziffert, die mehr als doppelt so hoch ist, wie die Forderungssumme im PfÜB.
    Und es sind wieder die üblichen drei Verdächtigen. Eine Inkasso GmbH die die Vorpfändung ausgebracht hat, eine GbR, die Forderungen aufkauft als Gläubigerin und ein Rechtsanwaltsbüro als Gläubigervertreter.

    Dieselbe Konstellation hatte ich letztes Jahr mehrfach. Ich vermute, dass diese Inkasso Firma vorläufige Zahlungsverbote mit teilweise sehr hohen unbegründeten Forderungen ausbringt und regelmäßig die Monatsfrist des Zahlungsverbots gem. § 845 ZPO verstreichen lässt, weil viele Schuldner binnen dieser Frist die Forderung ungeprüft und freiwillig zahlen, damit sie wieder über Ihr Konto verfügen können.
    Ich habe mich zunächst wieder ziemlich darüber aufgeregt und dann einfach beschlossen die Akte der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Mal sehen, ob die da was mit anfangen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Zitat von Tommy

    Ich habe mich zunächst wieder ziemlich darüber aufgeregt und dann einfach beschlossen die Akte der Staatsanwaltschaft vorzulegen.

    Für den zweiten Teil :D: absolut :daumenrau

  • Diese Verfahrensweise finde ich echt gut. :daumenrau :daumenrau :daumenrau
    Manchmal sind hier Schuldner (glaubwürdige Mütterchen) angekommen und diese teilten mit, dass sie nur 1x bestellt haben , aber diese Gl.-vertreter immer wieder neue Az. herzaubern und das Konto dicht machen. Hoffentlich passiert mal was.

  • Kommt mir sehr bekannt vor, Tommy. Habe mal bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt, ob ich ihnen eine kleine Sammlung solcher Anträge vorlegen solle. Nicht nötig, hieß es von dort, die Sachlage sei bekannt und man habe bereits genug Material.
    Hoffentlich passiert bald was.

    Für die Zwischenzeit habe ich Autotexte gebastelt, in denen ich um Erläuterung der bereits vor Antragseingang abgelaufenen Vorpfändungsfrist und der ominösen Vollstreckungskosten bitte. Die dadurch entstehenden Verzögerungen stören die Brüder leider auch nicht.

  • sind denn dann eigentlich die zustellungskosten des vorl. zahlungsverbotes notwendige kosten der zv, wenn offensichtlich ist, daß zwischen vzv und antrag pfüb beim gläubiger zeitlich geschlampert wurde ?

    ich meine nicht.

  • Richtig, deere7710. Diese Kosten dürften nicht vom Schuldner zu tragen sein.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Als Mitglied der hier so gescholtenen Inkassobranche kann ich Tommy nur Recht geben. Wenn der Sachverhalt so stimmt, kann man das nicht dulden.

    Es ist sowieso sehr merkwürdig, wenn durch Inkassobüros Vorpfändungen veranlasst werden. Die Vorpfändung ist eine Massnahme die hohen Aufwand und Kosten verursacht und regelmässig nicht mehr Erfolg bringt als der sowieso noch notwendige Pfüb. Und gerade heutzutage sind vor allem größere Auftraggeber sehr kostenbewußt und sehen Vollstreckungsmassnahmen oft generell als Mittel der 2. Wahl.

    Gerade in der Inkassobranche ist es wichtig, darauf zu achten, dass schwarze Schafe nicht den -leider sowieso schon ramponierten- Ruf der Branche beeinträchtigen.

    Daher mein Tipp (ggfls. auch bevor die Sache gleich zur Staatsanwaltschaft eskaliert wird): den Sachverhalt vorab dem BDIU melden, mit der Bitte um Rückäußerung. Kann Wunder wirken.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • handelt es sich um die STA Frankenthal? Die Verraucherzentrale kann ein hohes Lied davon singen - ggf eine weitere Adresse f eine Meldung.

    Kanzlei W.. Inkasso U.. und die XXX GbR?
    dann könnte ich dem Kollegen auf Anf Direkt weiteres Material überlassen.

    W "Wie
    U "unverschämt
    F "forderungen
    K "kriminell
    H "hergestellt werden.

  • Diese Verfahrensweise finde ich echt gut. :daumenrau :daumenrau :daumenrau
    Manchmal sind hier Schuldner (glaubwürdige Mütterchen) angekommen und diese teilten mit, dass sie nur 1x bestellt haben , aber diese Gl.-vertreter immer wieder neue Az. herzaubern und das Konto dicht machen. Hoffentlich passiert mal was.

    ES ist noch viel schlimmer.

    Man kann die auch ohne Namensnennung bekannten Verwantwortlichen durchaus als Halunken und Ganoven bezeichnen.

    Meistens ist der Sachverhalt so, dass Omas und Opas aufgefordert werden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Anschließend wandert dann eine Gewinnzusage ins Haus. Die Übermittlung des Gewinns wird von der Bestellung einer Kleinigkeit abhängig gemacht.

    Wer darauf hereinfällt und bestellt, bekommt die Ware geliefert, hört aber von dem Gewinn nichts mehr.

    Der Kaufpreis für die Ware, die eigentlich niemand haben wollte, wird dann von dem besagten Inkassobüro, -das aus nachvollziehbaren Gründen nicht einmal Mitglied im Bundesverband der deutschen Inkassounternehmen ist- mit allerlei kostensteigernden Tricks eingezogen.

    Wer zahlt, bekommt gleich die nächste Rechnung, dass neue Inkassokosten entstanden sind usw. usw. usw.
    Das gilt auch, wenn titulierte Forderungen vollständig beglichen und die Titel ausgehändigt werden.
    Die haben null Skrupel, gleich das nächste Mahnverfahren einzuleiten.

    Beliebte Formulierungen für Inkassokosten sind solche wie "1.Br.tit.Fdg.xxx" und ähnlicher Buchstabensalat. Nur immer schön verschleiern.

    Mich regt neben der Vorgehensweise der Gläubiger immer wieder auf, dass nicht wenige Rechtspfleger solche Phantasiekosten einfach durchwinken und den beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ohne Prüfung der Kosten erlassen.
    Außerdem regt mich auf, dass Banken nicht selten Vorpfändungsbenachrichtigungen mit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen verwechseln. Sie zahlen nämlich nach Zustellung der Vorpfändung einfach an die Gläubiger aus. Das erklärt auch, warum die hier gemeinten Typen neuerdings mit Vorpfändungen arbeiten.

    Übrigens leiten "DIE" angelich kein Mahnverfahren in das streitige Verfahren über, wenn gegen den MB Widerspruch eingelegt wird.
    Warum wohl nur??

    Den Staatsanwaltschaften und Rechtsanwaltskammern ist die Vorgehensweise schon lange bekannt. Ich befürchte deshalb, dass dabei nichts herauskommen wird.

    So, das reicht fürs erste.
    Mir platzt jedesmal der Kragen, wenn ich nur den Namen dieser Gläubigerin, der Inkassofirma und deren Anwälte höre...

  • in Frankenthal sollen ca. 1000 Strafanzeigen vorhanden sein, seit Jahren ist noch nicht eine erfolgreich abgeschlossen worden.
    Ich gehe nicht davon aus, dass das an Frankenthal liegt.

  • Wenn ich mal überlege, für welche "kleinere" Delikte RAe ratzfatz aus dem Job gekickt wurden (zu Recht!), dann frage ich mich, wie es solche Halunken-Sozietäten schaffen, sich jahrelang schädigend austoben zu können, ohne das frühzeitig Konsequenzen gezogen werden. Ein Armutszeugnis für Branchenkammern und LGs.

  • Wenn ich mal überlege, für welche "kleinere" Delikte RAe ratzfatz aus dem Job gekickt wurden (zu Recht!), dann frage ich mich, wie es solche Halunken-Sozietäten schaffen, sich jahrelang schädigend austoben zu können, ohne das frühzeitig Konsequenzen gezogen werden. Ein Armutszeugnis für Branchenkammern und LGs.



    Nun, wenn dieses Unternehmen nicht Mitglied im BDIU ist, kann der Branchenverband leider auch nichts machen. Merh als ausschließen geht halt leider nicht.

    Dass aber das LG die Inkassozulassung aufrechterhält ist in der Tat erstaunlich, wenn die geschilderten Vorwürfe zutreffen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Im Verkehr mit Gerichten und Gerichtsvollzieher tritt die Inkassofirma nicht in Erscheinung.

    Da erscheint immer ein bestimmter Anwalt aus einem bestimmten Anwaltsbüro auf der Bildfläche.
    Bei Gerichtsvollzieheraufträgen ist der haarsträubenden Forderungsaufstellung meist ein Zusatz beigefügt, dass der GV zwar prüfen und absetzen darf, dass er den Schuldner aber bitte schön belehren möge, dass die abgesetzten Kosten selbstverständlich weiter verlangt und geltend gemacht werden.

  • Im Verkehr mit Gerichten und Gerichtsvollzieher tritt die Inkassofirma nicht in Erscheinung.

    Da erscheint immer ein bestimmter Anwalt aus einem bestimmten Anwaltsbüro auf der Bildfläche.
    Bei Gerichtsvollzieheraufträgen ist der haarsträubenden Forderungsaufstellung meist ein Zusatz beigefügt, dass der GV zwar prüfen und absetzen darf, dass er den Schuldner aber bitte schön belehren möge, dass die abgesetzten Kosten selbstverständlich weiter verlangt und geltend gemacht werden.



    Auf diese - auch von anderen Rechtsanwälten praktizierte - Verfahrensweise : Du darfst absetzen und wir behalten uns vor ... lasse ich mich nicht ein. Ich mache stets zunächst eine Auflage, bis die Kosten zurückgenommen werden. Ansonsten gibt es eine kostenpflichtige Teilzurückweisung.

    Wie soll man als GV denn bei dieser Verfahrensweise dann den Titel bei "Vollzahlung" aushändigen ?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Die verlangen stets, dass der Titel auch im Falle der Vollzahlung nicht ausgehändigt, sondern zurückgegeben wird.

    Darauf habe ich mich aber bislang nicht eingelassen.

    Im übrigen traue ich denen durchaus zu, dass erneut aus einem eigentlich erledigten Titel vollstreckt wird.
    Ich traue denen einfach alles zu.

    Wird der Titel ausgehändigt, ist denen das auch egal. Die beginnen ein neues Mahnverfahren, das leider Gottes oft mit einem neuen Titel endet, weil die Schuldner es trotz energischer Aufforderung meinerseits nicht kapieren, Widerspruch gegen einen Mahnbescheid zu erheben.

    Übrigens ist in der Anlage zu den Vollstreckungsaufträgen oberschlau ausgeführt, dass der Gerichtsvollzieher doch bitte schön ALLE Kosten einziehen möge, weil diese sonst in einem gesonderten Verfahren als Verzugsschaden tituliert werden. Weiter ist angemerkt: Auch in diesem Verfahren würden wiederum Kosten entstehen, so dass ein "perpetuum mobile" mit einer nicht endenen Kostenspirale in Gang gesetzt würde.

    Nach meiner Ansicht ist das Nötigung.

    Noch einmal:
    Bei der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen stelle ich sehr häufig fest, dass die nicht unerheblichen Phantasiekosten schlicht und ergreifend von zahlreichen Rechtspflegern durchgewunken werden...

  • @Plotzenhotz:Wenn ein Gläubiger ein neues Verfahren beginnt, wohl wissend, daß die Forderung bereits beglichen ist, dürfte es sich mehr um einen Prozeßbetrug als Unterart des Betruges gem. §263 StGB handeln. Auch wenn im Regelfall ein Richter oder richterlicher Spruchkörper gemeint sein dürfte (daher auch PROZEßbetrug) ist diese Vorschrift m.E. auch auf -durch Täuschunghandlungen- erfolgte Entscheidungen des Rpfl. anwendbar.

  • Na ja, die machen ja nur irgendwelche Kosten erneut geltend, die zuvor als nicht notwendige Kosten der ZV gestrichen wurden.

    Sie behaupten einfach, es seien neben den titulierten und den klassischen Vollstreckungskosten weitere Kosten für die Tätigkeit eines Inkassobüros angefallen.

    Ob es strafbar ist, solche Kosten zu "produzieren" und zu verlangen, kann ich nicht beurteilen.
    Ich kann lediglich darauf achten, dass nicht notwendige Kosten abgesetzt werden.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht wirklich wissen, was (hier und auch in anderen Fällen) die Schuldner blechen, die direkt an die Gläubiger zahlen, ohne dass zuvor ein Vollstreckungsorgan prüfen und absetzen konnte.

  • allerdings stellt man an der GV Front fest: geht der Schu zum Anwalt und derselbe wird vorstellig - sofortiger Rückzieher. Mehr als ein Indiz für die "begründete Forderung".

    Aber nicht nur manche Rpfl reichen die ungeprüften Forderungsberechnungen durch, leider auch immer häufiger GV´s (was ich für absult eine Verletzung von Dienstpflichten halte).

    Aber wenn man Kosten streicht und verlangt eine bereinigte Forderungsberechnung -damit beim Gl die abgesetzten Kosten auch aus dem Datenbestand verschwinden- kommt (so auch eine Kanzlei aus München für Schweizer Kreditvermittler tätig) : streichen Sie und vollstrecken den Rest. Beharrt man auf dem Erfordernis der bereinigten FordBerechnung - bums der Vollstreckungsrichter gibt der Erinnerung statt.

    Frustrierend.

    Dann die Strafanzeige an die STA- Einstellung, die Erhebung abgesetzter Kosten ist keine GebÜBerhebung iS des STGB,andere Tatbest. wurden nicht geprüft.

    Drängt sich mir da auf "eine Krähe.." nein, das ist unabhängige Richterrechtsprechung.

    Frustrierend - nicht wirklich,weil sonst verzweifelt man.



  • Beliebte Formulierungen für Inkassokosten sind solche wie "1.Br.tit.Fdg.xxx" und ähnlicher Buchstabensalat. Nur immer schön verschleiern.

    Mich regt neben der Vorgehensweise der Gläubiger immer wieder auf, dass nicht wenige Rechtspfleger solche Phantasiekosten einfach durchwinken und den beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ohne Prüfung der Kosten erlassen.
    ...



    Fühle ich mich angesprochen. Leider habe ich noch nie herausbekomman, was brit.tit... bedeutet (ich hab da keine Idee). Wurde nach Auflage immer zurück genommen. :(

  • Aber wenn man Kosten streicht und verlangt eine bereinigte Forderungsberechnung -damit beim Gl die abgesetzten Kosten auch aus dem Datenbestand verschwinden- kommt (so auch eine Kanzlei aus München für Schweizer Kreditvermittler tätig) : streichen Sie und vollstrecken den Rest. Beharrt man auf dem Erfordernis der bereinigten FordBerechnung - bums der Vollstreckungsrichter gibt der Erinnerung statt.

    Frustrierend.
    .



    Es ist übrigens ausreichend, wenn man aus einer Forderungsaufstellung mit diversen dubiosen Positionen diejenigen mit einem Textmarker kennzeichnet, die man denn noch haben will. (LG HH. ich sag nich wo)
    Das macht beim Kopieren dann wieder Sinn, denn der Textmarker verschwindet.

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