Zwangssicherungshypo gegen Nachlasspfleger?

  • Der Eigentümer ist verstorben. Die Erben wurden bisher nicht ermittelt.
    Der Titel lautet gegen den Verstorbenen und die Klausel ist ordnungsgemäß umgeschrieben auf den Nachlasspfleger an den auch die ZU erfolgte.
    Kann man eine Zwasi gegen den Nachlasspfleger eintragen?
    Das hat mich erst stutzig gemacht, weil der Nachlasspfleger doch gar nicht Partei kraft Amtes ist.
    In der Kommentierung zum §779 ZPO steht, dass die Klauselumschreibung gegen ihn erfolgen muss als Vertreter der unbekannten Erben um Zwangsvollstreckung zu betreiben. Demnach müsste es ja möglich sein.

    Hat jemand eine Idee?

  • Ich stimme juris2112 zu.

    Das Grundstück fällt in den Nachlass. Und irgendwer ist Erbe geworden und haftet definitiv mit dem Nachlass für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB).

    Wenn der Titel gegen den NLPfleger umgeschrieben und an diesen zugestellt ist, kann in den Nachlass vollstreckt werden.

    Die Formulierung
    "Kann man eine Zwasi gegen den Nachlasspfleger eintragen?"
    ist daher nicht ganz passend.

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