Hallo liebe Experten,
wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger eine Mietpfändung aus dem dinglichen dinglichen Anspruch vornimmt, kann diese dann trotz bestehenden Vollstreckungsverbot erlassen werden? Gepfändet werden lediglich die Mieten des Objektes, auf dem die Grundschuld eingetragen wurde.
Gemäß § 1123 BGB erstreckt sich die Hypothek/Grundschuld auch auf die Mieten erstreckt. Der Kommentar zur Inso-Verordnung sagt in §49, daß der Absonderungsberechtigte die Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und zwangsverwaltungsähnliche Verfahren während des Insolvenzverfahrens betreiben darf. Somit sollte eine Pfändung der Mieten aus dem dinglichen Anspruch doch eigentlich möglich sein, oder was versteht man unter zwangsverwaltungsähnlichen Verfahren?
Die Zuständigkeit liegt doch trotz des dinglichen Anspruches beim Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners, oder?
Für eine kurze Stellungnahme und evtl. Fundstellen wäre ich sehr dankbar.
Schon jetzt vielen Dank für die Mühe.