Klausel ist unrichtig

  • Guten Morgen alle miteinander!

    Kann ich eine Rechtsnachfolgeklausel gem. § 319 ZPO (analog?) berichtigen?
    Der Zöller schweigt dazu leider...

    Muss ich dann einen förmlichen Beschluss erlassen oder reicht ein "Berichtigungsvermerk" aus?

    Danke für Eure Antworten!

  • Dabei muss die ursprüngliche vollstreckbare Ausfertigung, die mit der fehlerhaften Rechtsnachfolgeklausel versehen ist eingreicht werden.
    Eine Berichtigung auf der Originalklausel reicht m.E. auch als Berichtigungsbeschluss iSd. § 319 Abs. 2 ZPO aus.
    Die berichtigte Klausel wäre aber gem. § 750 ZPO vor Vollstreckungsbeginn erneut zuzustellen und ein Vermerk, dass berichtigt worden in der Akte anzubringen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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