Bewährungsüberwachung

  • Hallo allerseits, habe mal eine Frage: Wer ist für die Überwachung der Bewährungsauflagen im Erwachsenenstrafrecht zuständig? Mein Richter meint immer, wenn er nicht weiter weiß, schreib ich mal die Akte dem Rechtspfleger zu. Bin eigentlich der Auffassung, das dies nicht meine Aufgabe ist. Kann aber nicht finden, woraus sich das ergibt bzw. wo das stehen könnte. Kann mir jemand 'nen Hinweis geben?

  • ... und dort bitte: das Gericht = Richter ... :D
    Mein Richter war immer der Auffassung, dass ich als Rpfl. das machen müsse.

  • Und ergänzend:

    Das Gericht heißt in jedem Fall NICHT der Rechtspfleger. Diese Aufgabe dürfte wohl nicht nach dem RpflG auf den Rechtspfleger übertragen worden sein. Sonst würden in der StVK (also bei mir) auch die BWÜ`s nicht durch den Richter, sondern durch unsere Rpfl`s überwacht werden... Umkehrschluss ?????????????

  • Also grundsätzlich ist das Richtertätigkeit, bei uns war es damals so, dass das intern der RPfl. gemacht hat (sprich: ich). Das war dann aber auch im Pensum eingerechnet. hat ganz gut gezählt, war aber eigentlich nicht viel Arbeit. Mir hats Spaß gemacht. erkundige Dich doch mal, ob es bei Euch ne interne Regelung gibt...

  • Ich habe auch die interne Absprache mit dem Richter und meinem Vorgänger seinerzeit abgebügelt. Begründung: Macht der Richter meine Arbeit? Nein. Und in Zeiten von Pebb§y und chronischer Unterbesetzung sehe ich es auch nicht ein, die Überwachungen zu machen. Mag sein, dass ich damit nur eine Viertelstunde täglich belastet werde ... aber in der Viertelstunde kann ich besser mein Pensum abarbeiten.
    Wenn der Richter mir anbietet, einen Teil meiner Arbeit dafür als Gegenleistung zu machen - na, dann will ich mal nicht so sein :teufel:

  • So ähnlich wie bei Heideröschen läuft es bei uns auch - aber z.T. habe ich es intern an die Geschäftsstelle "übertragen". D.h. solange die Geld- oder Arbeitsauflagen problemlos abgeleistet werden, bekomme ich die Akten nur alle 3 Monate zur Kontrolle.

  • Bei uns hat der Rechtspfleger gar nichts damit zu tun und ich wüßte auch nicht, nach welcher Vorschrift der Richter den Rpfleger damit beauftragen könnte!
    Ist keine Sache der Strafvollstreckung !!!!! ( und dazu noch Erwachsenensache )

  • Wow, hätte gar nicht mit so viel "Gegenwehr" gerechnet, da unser Richter immer meint "in anderen Gerichten machen das die RPfl". Ja, dachte er wohl! Eigentlich hatte ich gehofft, es ihm direkt schriftlich zu zeigen, aber ganz explizit steht das leider nicht mal in der Kommentierung zu § 453 StPO oder so.

  • :tipptippIch mache es freiwillig mit. Und sollte eines meiner "Häschen" nicht so wollen, wie der Bewährungsbeschluss, dann gibts ein freundliches Anschreiben (meine Richter unterschreiben nur). Solange wie die Auflagen etc. erfüllt werden, sehen meine Richter die Bewährungshefte gar nicht. Nur dann, wenn ich mit meinem Latein am Ende bin und ne Anhörung fällig ist.

    Wäre ja auch schön blöde, wenn ich alle Akten und jeden Firlefanz vorlegen müsste :akten... da sehe ich bei (meinem Anteil 1/3 bis 1/2 StVK ) ca. 400 Überwachungen ja gar kein Land mehr. Etwas denken bei der Arbeit möchte ich schon und nicht nur Akten paginieren und vorlegen..

  • *hrhr*
    Ich hatte mich mit einigen meiner Richter damals ein wenig in der Wolle, weil die damals nicht einsehen wollten, dass ein Rpfl. (noch dazu ein junges Gemüse wie ich) mal Recht haben kann und sie selbst sich mit so minderer Arbeit wie BewÜberw. abgeben mussten. :teufel:

  • also nachdem ich das eine weile gemacht hatte haben wir in der AGiL-Besprechung geklärt, dass es nciht meine aufgabe sei...seitdem macht die einleitung bei erwachsenen die SE und die überwachung der Richter....nur bei jugendlichen leite ich selber ein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!