RA beschwert sich über Punkte im VZR

  • Hi, ich hatte eben mal wieder ne Akte, die mich stutzen lässt. Das ganze bisherige Verfahren ist mehr oder weniger schief gelaufen (war bisher auch net meine :) )und nun nöhlt auch noch nen RA über die Punkte im VZR. Vielleicht hat jemand nen kurzen Tipp? Also, es handelt sich um ein Geldbußenverfahren OWI (Wiederaufnahme und Entschädigungsverfahren), aber das ist nur Nebensache. Das Urteil lautet auf Geldbuße in Höhe von 50Euro. Die damals zuständige Kollegin hat die Nachricht ans VZR verfügt und gut ist. Nun meldet sich dr RA des Betroffenen und beantragt die Löschung bzw. Berichtigung dr im VZR aufgrund unserer Mitteilung eingetragenen Punkte. Wörtlich "Mein Mandant wurde zu einer Geldstrafe (RICHTIG BUßE) verurteilt und im Urteil sind keine Punkte verhängt worden, diese sind dementsprechend zu löschen...." Hm? Ich war bisher der Meinung dass wir nur mitteilen und für die Punkte im VZR nicht zuständig sind. Ich würde den RA also ans KBA weiterverweisen, schließlich muss ich ja die OWI-Geldbußen in Führerscheinsachen dem VZR mitteilen. Oder steh ich aufm Schlauch?

  • Die Punktvergabe hat mit der Vollstreckung (egal ob OWi oder Strafsache) nichts zu tun; das betrifft ja letztlich die Frage aus dem öff. Recht, ob jemand die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hat.

    Nach § 40 FeV sind die im VZR erfaßten Entscheidungen nach Anlage 13 (= dem Punktekatalog) zu bewerten. Kann man m.E. so sehen, daß sich schon daraus ergibt, daß die Punktvergabe keine (unmittelbare) Folge der Verurteilung, sondern der Eintragung ist.

  • Danke für die bestätigende Antwort, so sah ich das bisher auch....jedenfalls solange bis sich jemand beschwert, dann muss man die alltäglich Arbeitsweise doch mal überdenken :-)...

  • Dann wären die ganzen Punkte-Programme ja alle beim KBA abgekupfert, denn auch in Flensburg galt doch schon immer: die Punkte verfallen, wenn kein Umsatz gemacht wird. :wechlach:

  • Wie schön, dass es mein SV zur allgemeinen Bemunterung geschafft hat:beifallkl...bin mal gespannt, was der RA zu meiner zweiseitigen Abhandlung über das VZR zu sagen hat (hat zwar meine Mittagspause gekostet, aber manchmal tut so eine Belehrung echt jut).

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