Führerschein nach § 56 StVollStrO behandelt obwohl Fahrverbot !

  • Hallo !

    Ich habe hier ein FV von 2 Monaten zu vollstrecken, daß läuft noch bis 14.02.2006 TE. In der Einleitungsverfügung habe ich lediglich verfügt, daß die Führerscheinstelle des Landkreises das Ablaufdatum und das Urteil des AGs erhalten soll.
    Nun hat meine GeschStelle im Eifer des GEfechts den Führerschein nach § 56 StVollstrO behandelt (eingeschnitten und Stempel, daß dieser entzogen sei angebracht) dies war falsch, da ja nur ein FV nach § 44 StGB läuft.

    Der Führerschein ist beim Landkreis noch nicht angekommen, obwohl die Post am 09.01. hier raus ist.

    Wie vefährt man weiter ? Ich muß der VU ja dann zum 14.02. mitteilen, daß das Fahrverbot vollstreckt ist, aber hinsichtlich des Führerscheins ein Problem entstanden ist.
    Ich denke mal das Land Niedersachsen muß dann die Kosten für Führerschein und ggf. neues Paßfoto übernehmen.

    Hatte jemand so etwas schon einmal ????? Ich brauch da ein enig Hilfe !!

  • Shit! :unschuldi :gruebel: ... hatte ich auch noch nicht, aber ic würde mal sagen, dass das Land aufkommen muss. Auch wenns blöd ist, mal den Behördenleiter fragen. Der Fahrverbotler hat ja ein Recht drauf de Führerschein bis zum Ablauftag des Fahrverbotes wieder zu bekommen. Und ein neuer Fürerschein dauert ein wenig...
    Wenn das mit der Verwaltung bzgl. der Kosten geklärt ist, würde ich den VU ma anschreiben (gaaaanz nett) und ihm das mitteilen. Ggf. ihm anbieten vorbeizukommen , dass man alles weitere klären kann.

  • VU auf das Malheur schriftliche hinweisen und ihm mitteilen, dass er sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausstellen lassen soll und entstehende Kosten zu Lasten der Staatskasse gehen. Da hier noch Luft bis zum Ende des Fahrverbots ist, dürfte es zeitlich kein Problem sein.

  • So etwas hatte ich auch noch nicht. Ich würde mit dem GL sprechen. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass das Land die Kosten übernimmt. ( In Zeiten von SAP wäre ich allerdings auf die Buchung gespannt ) Ich würde dem VU mitteilen, dass da was ganz dumm gelaufen ist. Gleichzeitig würde ich der Führerscheinstelle ein Fax schicken, damit der FS wieder an das AG kommt. Soll er sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen und die Rechnung einreichen. Sollte doch allles kein Problem sein.

  • Bei mir ging einmal ein Führerschein auf dem Weg von der Polizei zur Staatsanwaltschaft verloren. In diesem Fall hatte der OStA angeordnet, dass der VU einen neuen Führerschein auf Staatskosten bekommt.

    Gruß

  • Hatte sowas auch schon mal ( nicht ich, aber in der Behörde; habe davon gehört ) . Ein kurzer Anruf beim LRA und dortiges wohlwollen und schwupp war ganz ohne Kosten ein neuer FS parat! Vielleicht lassen die mit sich ja reden.

  • Hatte sowas auch schon mal ( nicht ich, aber in der Behörde; habe davon gehört ) . Ein kurzer Anruf beim LRA und dortiges wohlwollen und schwupp war ganz ohne Kosten ein neuer FS parat! Vielleicht lassen die mit sich ja reden.



    Da stellt sich dann ein weiteres Problem :
    Die VU hat noch einen alten (rosa) Führerschein und die werden ja nicht mehr ausgegeben. Sie wird dann einen neuen Kartenführerschein ausgestellt bekommen und dafür muß sie Paßbild einreichen und eine Unterschrift leisten :confused:

  • Hatte sowas auch schon mal ( nicht ich, aber in der Behörde; habe davon gehört ) . Ein kurzer Anruf beim LRA und dortiges wohlwollen und schwupp war ganz ohne Kosten ein neuer FS parat! Vielleicht lassen die mit sich ja reden.



    Da stellt sich dann ein weiteres Problem :
    Die VU hat noch einen alten (rosa) Führerschein und die werden ja nicht mehr ausgegeben. Sie wird dann einen neuen Kartenführerschein ausgestellt bekommen und dafür muß sie Paßbild einreichen und eine Unterschrift leisten :confused:



    Das wird er/sie bestimmt machen! So günstig kommt man dann nicht an einen neuen FS!
    Passbilder etc. gehören zu den allgemeinen Kosten, welche immer anfallen können. Unter Umständen hätte es ja auch so irgendwann mal ( 2010,12,13,14 ? ) einen neuen FS gebraucht!

  • Soweit ich weiß, kann die Ausstellung der Kartenführerscheine wegen zentraler Produktion durch die Bundesdruckerei o.ä. einige Wochen dauern. Von daher wäre es meiner Meinung zur Vermeidung etwaiger Verzögerungen nach nicht unbedingt weiterführend, um die Frage zu streiten, wer das Paßbild bezahlt.

    Wenn der neue Führerschein sozusagen durch die StA beim LK "bestellt" wird, könnte hinsichtlich der Unterschrift ja auch vereinbart werden, daß der LK ihr den Antrag zuschickt. Wenn bei der Unterschriftsleistung die Identität überprüft werden muß, ist es auch bestimmt machbar, daß sie damit dann zum Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt etc. ihres Wohnortes geht.

  • Soweit ich weiß, kann die Ausstellung der Kartenführerscheine wegen zentraler Produktion durch die Bundesdruckerei o.ä. einige Wochen dauern. .



    Eine FE hat er/sie trotzdem. Es fehlt nur das Ausweisdokument. Daher könnte sie / er dennoch fahren, zumindest wäre es allenfalls eine Owi wegen nicht mitführens des FS, oder?. Aber da würde ich - bis die Pappe da ist - als STA ein Schreiben aufsetzen, dass der FS versehentlich zerstört wurde, aber eine FE besteht. Siegel drauf und demjenigen mitgeben.

    FS neu würde ich ganz normal beantragen lassen. Nur mir LRA reden, dass die das kostenlos machen

  • Ja genau, das wäre ein OWi (Nr. 168 BKatV -> mit 10 € ist man dabei). An die Möglichkeit mit der Bescheinigung hatte ich jetzt gar nicht gedacht. Wenn man es ganz elegant machen will, bräuchte m.E. doch einfach nur der FS auf einen StA-Briefbogen kopiert zu werden, "Vorstehender FS wurde hier versehentlich entwertet/ungültig gemacht (:gruebel:). Neuer FS wurde beantragt. FE wurde nicht entzogen. Mustermann Staatsanwalt". Dann braucht man sich keine Gedanken darüber zu machen, wie genau der Inhalt der Bescheinigung bzgl. FE-Klasse usw. zu formulieren wäre.

  • Ja genau, das wäre ein OWi (Nr. 168 BKatV -> mit 10 € ist man dabei). An die Möglichkeit mit der Bescheinigung hatte ich jetzt gar nicht gedacht. Wenn man es ganz elegant machen will, bräuchte m.E. doch einfach nur der FS auf einen StA-Briefbogen kopiert zu werden, "Vorstehender FS wurde hier versehentlich entwertet/ungültig gemacht (:gruebel:). Neuer FS wurde beantragt. FE wurde nicht entzogen. Mustermann Staatsanwalt". Dann braucht man sich keine Gedanken darüber zu machen, wie genau der Inhalt der Bescheinigung bzgl. FE-Klasse usw. zu formulieren wäre.




    Da mittlerweile die Polizei mit dem KBA verbunden ist, also mühelos die dortigen Daten abfragen kann, ist der Umfang der FE, ein FV oder aber eine Entziehung sowieso bekannt oder herauszubekommen. Aus dem gleichen Grund habe ich / Kollegen auch bei Ausländern unter Umständen von einer Ausschreibung des FS abgesehen.

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