Ich habe ein Problem mit dem ich derzeit nicht weiter komme.
Ich möchte ein GmbH, die keinerlei Geschäfte mehr tätigt und auch keine Geschäfte getätigt hat, zum Erlöschen bringen ohne erst ein Liquidationsverfahren durchführen zu müssen.
Habe ich eine Chance und wenn ja, wie gehe ich vor?
Wer weis da Bescheid?
Löschung einer GmbH ohne Liquidationsverfahren
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Joachim -
15. Januar 2006 um 23:05
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Hallo Joachim,
mir fällt da nur § 141 a FGG ein: Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit. Ich frag bei solchen Fällen erstmal das Finanzamt bzw. die IHK, ob dort Kenntnis über eine eventuelle Vermögenslosigkeit vorliegt (ist meistens der Fall) und leg die Akte dann dem Richter vor, der dann meist auch brav das Amtslöschungsverfahren einleitet. -
Da kann ich witomi nur zustimmen, dass wird bei uns ganz genauso gemacht!
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Gibt es da eine Möglichkeit, bei der zu löschenden Gesellschaft vor der Löschung nochmal eindringlich der Frage nachzugehen, ob Grundbesitz oder Rechte an Grundstücken (zB Zwangssicherungshypotheken) da sind?
Denn nach der Löschung tun sich bei den Grundbuchämtern immer wieder unangenehme Probleme auf...
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