Teilungsversteigerung u. Zweitschuldnerschaft?

  • Ich habe jetzt auch eine Teilungsversteigerung auf dem Tisch, wo der Antragsteller kostenbefreit ist.
    Kann ich jetzt die Kosten vom Gegner anfordern?
    Die Teilungsversteigerung stellt doch eine Art der Vollstreckung dar oder liege ich falsch?

  • Die Teilungsversteigerung ist eine Form der Auseinandersetzung.

    Einer Kostenhaftung des Antraggegners mangelt es der erforderlichen Grundlage. Insbesondere ist § 29 Nr. 4 GKG nicht anwendbar.

    OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2017, I-25 W 374/16.

    Nicht mal der Schuldnern des gepfändeten Auseinandersetzungsanspruchs ist Schuldner der Kosten, die bei Durchsetzung des Anspruchs durch den Pfändungsgläubiger im Wege der Teilungsversteigerung entstehen.

  • Über die Kostenhaftung des Schuldners kommst du ja nur über 788 ZPO und der ist hier nicht anwendbar, da es eben keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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