EU Führerscheinrichtlinie

  • "17.01.2007 Wichtige Teilbereiche der dritten EU-Führerschein-Richtlinie werden am kommenden Freitag, 19. Januar 2007, in Kraft treten. „Mit der neuen Richtlinie zum Erwerb eines Führerscheins hat die Bekämpfung des Führerscheintourismus eine klare Grundlage im EU-Recht gefunden.“ Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am Mittwoch, 17. Januar 2007, in Stuttgart. Wegen der fehlenden Eindeutigkeit einiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs sei in der Vergangenheit die Rechtmäßigkeit entsprechender Maßnahmen der Führerscheinbehörden teilweise in Zweifel gezogen worden.

    „Wenn beispielsweise ein Fahrer wegen Alkohol- oder Drogenproblemen den Führerschein verloren hat und anschließend im Ausland einen Führerschein neu erwirbt, ist dessen Gültigkeit nach der neuen Richtlinie nicht anzuerkennen“, erklärte Köberle. Des Weiteren sei geregelt, dass die Mitgliedstaaten künftig Führerscheine, die unter Umgehung des Wohnsitzprinzips im EU-Ausland erworben worden seien, im Inland wieder entziehen würden können.

    Der missbräuchliche Führerscheintourismus als vermeintlich kostengünstige Möglichkeit zum erstmaligen oder erneuten Führerscheinerwerb sei keine Lösung des Problems. „Wer weiterhin auf solche Angebote eingeht, braucht sich über eine Bestrafung nicht zu wundern,“ sagte der Staatssekretär."
    Quelle: Innenministerium

  • Ich habe noch einen schönen alten DDR-Führerschein. Der wird zwar im Ausland manchmal ganzschön komisch beäugt (z.B. auf Malta oder Maurituis), aber akzeptiert wurde er bisher immer. Und so lange behalte ich dieses Teil auch. Ist ja schon ein Unikat.

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