Hallo ihr Lieben! Ich hätte hier auch mal ne Problemakte! Es geht auch um einen KFA von dem Nebenklägervertreter. Folgender Fall:
Kostengrundentscheidung Urteil 1. Rechtszug:
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen mit Ausnahme der Pflichtverteidigerkosten. Er hat ferner die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Kostengrundentscheidung aus der Berufung 2. Rechtszug:
Die Kosten der Berufung des Angeklagten A fallen diesem zur Last.
Die Kosten der Berufung der Nebenklägerin fallen dieser zur Last.
Die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft fallen der Staatskasse zur Last.
Die in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten B werden der Nebenklägerin auferlegt.
Die in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten A werden der Staatskasse auferlegt, soweit sie durch die Berufung dder Staatsanwaltschaft entstanden sind und ausscheidbar sind.
Die übrigen in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten A hat dieser selbst zu tragen.
Die in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin werden dem Angeklagten A auferlegt, soweit sie durch dessen Berufung entstanden sind und ausscheidbar sind. Die übrigen in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin hat diese selbst zu tragen.
So, jetzt hab ich einen KFA von dem Nebenklägervertreter, der sowohl die Kosten der 1. Instanz, als auch die der 2. gegen den Angeklagten A festgesetzt haben will.
Ich hatte ihn dann erstmal angeschrieben und gebeten, er soll doch seinen Antrag bezüglich der zweiten Instanz zurücknehmen. Will er aber nicht, mit der Begründung, dass die Kosten durch den Angeklagten A entstanden sind....blöd nur, dass nicht nur der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, sondern auch der Nebenkläger...
Was nun? Wie beurteile ich, was durch wen entstanden ist?