Aufbaustudiengang 'BWL' in NRW

  • Ich bin vor einiger Zeit auf der Website der FH für Rechtspflege Bad Münstereiffel auf den Aufbaustudiengang 'Verwaltungsbetriebs-wirtschaftslehre' gestossen. :hetti:

    Mich würde mal interessieren, ob hier jemand Erfahrungen aus erster oder zweiter Hand über diese theoretische Vorbereitung auf Verwaltungs-aufgaben hat.
    Insbesondere würde mich interessieren, wie stark dieses Angebot angenommen wird und wie die Qualität des Studiengangs ,insbesondere in Hinblick auf die Praxisrelevanz, bewertet wird.

    Den Studienplan habe ich mir bereits runtergeladen.
    Interessse hätte ich auch an einer Literaturliste. :lesen:
    Meine diesbezügliche Anfrage bei der FH leider ohne Erfolg. Man teilte mir mit, dass es eine Literaturliste nicht gäbe. Aber vielleicht gibt es hier ja jemanden mit entsprechender Erfahrung, der die Literatur noch im Kopf hat

    Gibt es diesen oder ähnliche Aufbaustudiengänge auch in anderen Bundesländern. In Niedersachsen gibt es jedenfalls nichts vergleichbares. :gruebel:

  • ich weiss nicht recht, was das ganze überhaupt soll "rechnungswesen, controlling, gebäudemanagement" liest man dort, da sträuben sich doch einem als rpfl. ein wenig die nackenhaare.

    zudem gibts dafür schon längst eine vielzahl von studiengängen, die das hauptsächlich machen und zweifellos besser können. und für die man keine sozialistisch anmutende bedarfsausbildung betreiben muss.

    "...ist dem Einsatz von extern ausgebildeten Verwaltungsbetriebswirten vorzuziehen." - liest man weiter, natürlich ohne begründung.

    offenbar muss sich eine FH rechtspflege in zeiten gesunkener anwärterzahlen ein weiteres standbein suchen...

  • Hallo Vollstrecker,

    aus hamburg schicken wir ab und an mal jemanden zu diesen Modulen. "Organisation" ist sehr zu empfehlen. Das Ganze bewegt sich halbwegs auf dem Niveau des recht anspruchsvollen "REFA-Lehrganges". Das Personalmodul stösst auf geteiltes Echo und den Controllingteil kann man getrost vergessen. Da dann lieber ein paar Euronen investieren und bei Interesse ein Fernstudium bei der AKAD machen. Lohnt sich, wenn das Thema einen interessiert ...

  • Zitat von oL

    "...ist dem Einsatz von extern ausgebildeten Verwaltungsbetriebswirten vorzuziehen." - liest man weiter, natürlich ohne begründung.


    Na, dann will ich mal 'ne Begründung versuchen: Für eine qualifizierte gerichtliche Verwaltungsarbeit benötigt man einerseits betriebs- und verwaltungswirtschaftliches know-how, andererseits aber (und zwar nicht zu knapp) auch Insiderwissen über die Abläufe in einem Gericht. Nach meinen Erfahrungen ist es für "externe" Verwaltungsbetriebswirte o.ä. häufig schwieriger, sich das Insiderwissen anzueignen, als für Rechtspfleger, sich betriebswirtschaftlich fortzubilden. Zudem kann man (aus Dienstherrensicht) die Rechtspfleger, die man i.d.R. vorher kennt, zielsicherer auswählen als Externe. (Nun ja, und man wird sie auch leichter wieder "in das Verfahren" los, wenn es mit der Verwaltungsarbeit nicht so gut geklappt haben sollte). So gesehen ist es m.E. sehr sinnvoll, ergänzende Schulungsangebote für Rechtspfleger in Verwaltungsaufgaben anzubieten; mal ganz abgesehen davon sind entsprechende Fortbildungen auch für Rechtspfleger in Führungsaufgaben nicht zu verachten.

  • @ oL :

    Deine kritischen Anmerkungen über die Notwendigkeit eines solchen Aufbaustudiengangs kann ich nicht uneingeschränkt teilen:

    Die Tatsache, dass für bestimmte Aufgaben in der Verwaltung wirtschaftliche Fachkenntnis unentbehrlich sind, steht wohl ausser Frage.

    Dass Rechtspfleger, als Beamte des gehobenen Dienstes, in sämtlichen Justizeinrichtungen Verwaltungstätigkeiten ausüben ist Realität.

    Da das Rpfl Studium wirtschaftliche (und auch andere verwaltungsspezifische Inhalte) fast gänzlich ausklammert, ist es m.E. unbedingt erforderlich, diese notwendigen Kenntisse an die entsprechenden Rpfl die sich für die Verwaltung interessieren, oder schon dafür vorgesehen sind, in geeigneter Weise vermittelt werden. :gruebel:

    Daher fand ich die Einrichtung eines Aufbaustudiengangs für fertige Rpfl durchaus interessant. Die entscheidene Frage ist eben nur, ob die Vermittlung dort in guter Qualität und mit aureichend Praxisbezug erfolgt. Daher meine Frage nach Erfahrungsberichten.

  • irgendwie blieb mir stets verborgen, was eigentlich die sooo spezifischen aufgabenstellungen in der justiz sind, die nur von justizangehörigen verstanden werden könnten. "nur rechtspfleger verstehen die probleme von rechtspflegern" lautet ein mir bekannter gebetsmühlenartig rezitierter spruch. GC nennt es nun dementsprechend "insiderwissen". nur worum handelt es sich dabei?

    ein betriebswirt findet mit einem amtsgericht einen betrieb mit arbeitnehmern vor. ob das richter, beamte oder angestellte sind und was sie ganz exakt bearbeiten, kann ihm für sein controlling und gebäudemanagement egal sein. durch die streng hierarchische einteilung in einfachen, mittleren, geh. dienst ist die struktur sogar einfacher, da jeder einer fest definierten gruppe angehört, während es im wirtschaftsbetrieb eine vielzahl stelleninhaber mit ganz unterschiedlicher funktion gibt. die personalverwaltung ist sicher nirgends so einfach wie in der behörde, da man innerhalb eines dienstlevels zig leute mit der theoretischen gleichen qualifikation hat.

    so oder so ist ein betriebswirt bei dienstantritt, egal in welcher art von unternehmen, gehalten, die spezifische struktur zu analysieren und die organisation speziell zu planen. das ist doch exakt das, was er können soll und muss. dafür gibt es vollständige studiengänge.

    warum nun einen rpfl., der ein fachlich hochqualifiziertes FH - studium absolviert hat und an sich was ganz anderes gut kann, durch fortbildung auf letztlich laienhafte betriebswirtschaftliche kenntnisse bringen, wo doch profis dafür am markt verfügbar sind?

    stattdessen ne menge stellvertretende geschäftsleiter als nebenbeikünstler im ihnen fremden fach. die organisatorische wirklichkeit der justizbehörden ist das allseits bekannte ergebnis.

  • Zitat

    irgendwie blieb mir stets verborgen, was eigentlich die sooo spezifischen aufgabenstellungen in der justiz sind, die nur von justizangehörigen verstanden werden könnten. "nur rechtspfleger verstehen die probleme von rechtspflegern" lautet ein mir bekannter gebetsmühlenartig rezitierter spruch. GC nennt es nun dementsprechend "insiderwissen". nur worum handelt es sich dabei?


    Um die innere Gemütslage der Rechtspfleger, denn die kann nur ein anderer Rechtspfleger verstehen. :teufel:
    Ansonsten kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, zumal ich die Erfahrung gemacht habe, das gerichtliches und betriebswirtschaftliches Handeln zwei gegensätzliche Aktivitäten sind. Aber ich war ja auch noch nicht in der Verwaltung. Vielleicht ändere ich dann meine Meinung.

  • Ich stimme den Ausführungen von oL in Teilen durchaus zu. Ein fertiger Rpfl hat zunächst keinen blassen Schimmer von der Verwaltungstätigkeit.
    Daher ist es wohl auch durchaus legitim zu hinterfragen, ob die bisherige Praxis , Rpfl in die Verwaltung zu holen, sinnvoll ist. Das ist dann aber eine Grundsatzfrage. Ohne jetzt tief in die Argumentation vorgestossen zu sein, könnte ich mir eine 'gemischte' Variante in der sowohl reine BWLer als auch Rpfl (und andere Justizbedienstete) zusammen wirken, vorstellen.

    Aber, ich betrachte jetzt den IST Zustand. Das da was im Umbruch wäre ist mir nicht zu Ohren gekommen. Daher beschäftigt mich gerade die Frage, wie man es in der derzeitigen Situation schafft die Rpfl. in der Verwaltung gerade nicht als 'Laien', sondern eben als kompetente (auch im Bereich Wirtschaft !) Verwaltungskräfte fort- /auszubilden.

  • naja, die rpfl. sind zweifellos schlaue leute, man könnte sie zu allem möglichen fortbilden. wer ein FH-studium schafft, kann sich auch anderes fachwissen aneignen, keine frage.

    ich wäre noch für den rpflologen, also eine fortbildung des rpfl. zum behördenpsychologen, wie es betriebspsychologen in anderen großunternehmen gibt. der würde die probleme der justiz dann noch besser verstehen.

  • Also wir haben als Behörde schon mehrfach in Projekten wie Benchmarking usw. teilgenommen, deren Verfahren aus der freien Wirtschaft stammen und mit Hilfe von Unternehmensberatern durchgeführt wurden.

    Dabei ist schon aufgefallen, dass es externen Leuten sehr schwer fällt, in den "beschränkten Bahnen der Justiz" zu denken. Dabei meine ich jetzt nicht, dass wir hier alle geistig minderbemittelt sind. Es geht vielmehr darum, dass wir hier sehr eng an bestimmte Vorschriften aus den verschiedensten Bereichen gebunden sind. Da sind also in den Gerichtsverfahren die unterschiedlichen Verfahrensvorschriften z.B. nach ZPO oder FGG, in Kostensachen gibt's die KostO, das GKG, die Justizbeitreibungsordnung usw. etc. pp.
    Man kann also einen Arbeitsablauf nicht einfach ändern, nur weil er unwirtschaftlich ist, da die wirtschaftlichere Variante u.U. nicht mit den Gesetzen konform geht. Das wiederum können Betrienswirte allerdings nur sehr selten beurteilen.

    Daher stimme ich GC im Grunde zu. Natürlich gibt es Ausnahmen und ich denke, es sollte wirklich von der jeweils konkret zu besetzenden Stelle und dem zukünftigen Aufgabenbereich abhängig gemacht werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von Ulf

    in Projekten wie Benchmarking



    by the way (wenn auch off topic): beim 3DMark03 hab ich 9400 punkte.

    GC wäre ich trotzdem noch für die erläuterung des insiderwissen verbunden. ich mein betriebsbedingte spezialitäten gibts ja überall. ein betriebswirt bei VW muss auch nicht wissen, wie ein motor funktioniert...

  • Zitat von Ulf

    Dabei ist schon aufgefallen, dass es externen Leuten sehr schwer fällt, in den "beschränkten Bahnen der Justiz" zu denken. Dabei meine ich jetzt nicht, dass wir hier alle geistig minderbemittelt sind. Es geht vielmehr darum, dass wir hier sehr eng an bestimmte Vorschriften aus den verschiedensten Bereichen gebunden sind. Da sind also in den Gerichtsverfahren die unterschiedlichen Verfahrensvorschriften z.B. nach ZPO oder FGG, in Kostensachen gibt's die KostO, das GKG, die Justizbeitreibungsordnung usw. etc. pp.
    Man kann also einen Arbeitsablauf nicht einfach ändern, nur weil er unwirtschaftlich ist, da die wirtschaftlichere Variante u.U. nicht mit den Gesetzen konform geht. Das wiederum können Betrienswirte allerdings nur sehr selten beurteilen.



    Vielleicht wäre es nicht schädlich, wenn diverse Abläufe von Externen unter die Lupe genommen würden. Das müsste dann aber im großen Maßstab geschehen und mit echten Vereinfachungen enden. Wenn ich allein an Themen wie Haushaltsrecht, Titel, Art und Weise der Einzahlung von Barvorschüssen usw denke... Insofern stimme ich oL zu. Wenn es da zu genaueren Analysen kommen soll, sind die der traditionellen Denkweise verhafteten Justizler meistens eher ein Hindernis. Die Gefahr ist allerdings bei den Externen, dass es zwar keine Vereinfachung gibt, man aber so tut, als könne man sie machen, und dann sind wir wieder angeschmiert. Oder es endet wie PEB§SY (oder wie immer das geschrieben wird).

    Vielleicht sollten wir den Justizmini?tern vorschlagen, PEB§SY umzubenennen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat

    Vielleicht wäre es nicht schädlich, wenn diverse Abläufe von Externen unter die Lupe genommen würden



    Externe sind bislang in den mir bekannten , nicht wenigen, Fällen einer Beteiligung nicht zu anderen Ergebnissen gekommen als interne Betrachter, die einen gewissen Abstand haben. Ergebnisse von Externen verkaufen sich in der Politik nur besser ...

    Wie GC bereits geschrieben hat, haben wir Erfahrungen mit "Externen" in der täglichen Arbeit sammeln können. Der Vorteil der möglicherweise größeren Unbedarftheit bei der Betrachtung bestimmter Themen wird dadurch ruiniert, dass man viel Zeit und Energie verwenden muss, um abstruse Ansätze zu vermeiden. Dabei geht es aus meiner Sicht weniger um "Großbereiche" wie undurchschaubare Strukturen und Fragen der Privatisierung gerichtlicher Aufgaben. Der Zeit-/Enrgie- und Nerventeufel steckt im Detail. Eine dieser fachlich versierten Externen hat z.B. den Vorschlag unterbreitet, man könne das Mahnverfahren viel zügiger betreiben, wenn man diese unnötige "Mahnstufe" weglasse. Gemahnt würde man schliesslich ja schon durch den Gläubiger direkt. Den Hinweis , dass diese "Mahnstufe" ( gemeint war der MB ) leider durch den Gesetzgeber vorgeschrieben sei, kommentierte sie mit dem Satz : "Ihr immer mit euren Gesetzen".

    Und das ist genau das Problem: ein externer Betriebswirt wäre immer in der Gefahr, für den Papierkorb zu arbeiten, denn vielen - sicher möglichen - Verschlankungen steht nun einmal der Gesetzgeber vor.

    Der Vorteil von "Leuten wie mir" sehe ich für meinen Arbeitgeber klar darin, dass ich die Verfahrenstätigkeit mit einer deutlichen Distanz betrachte und natürlich auch zu Vorschlägen kommen muss ( ansonsten wäre ich etwas deplaziert an meinem Schreibtisch ) , die Kollegen wie "13" - bitte nicht persönlich nehmen ;) als "Ausgeburten der Hölle" ansehen würden - gleichwohl kann ich aber gut abschätzen, was nun aufgrund bestimmter Grundspielregeln gar nicht geht - und verschwende damit nicht die Zeit meiner Mitmenschen ...

    Dass Meinereiner ( und meine Pendants in anderen Gerichten ) dies nicht mit dem Rechtspflegerexamen alleine wuppen können: geschenkt und klar.

    Da Sie, OL, als gebildeter Mensch ohne eigene Erkenntnisse bestimmt nicht Aussagen wie

    Zitat

    sozialistisch anmutende bedarfsausbildung

    treffen würden, respektiere ich natürlich Ihre persönlichen Erfahrungen mit dieser Art der Qualifizierung.

    Ich für mich persönlich kann nur sagen, dass ich es mir "seinerzeit" ( = vor , oh Gott, schon -6- Jahren :eek: ) gewünscht hätte, wenn es die aus meiner Erfahrung diversen fundierten Angebote zur entsprechenden Umorientierung "verwaltungsaffiner Verfahrensrechtspfleger" schon gegeben hätte. Die seinerzeitigen Angebote - und in sofern gebe ich Ihnen Recht - förderten mit Kursen wie "BWL in zwei Tagen" das Laienspielertum in den strategischen Gerichtsverwaltungen. Ich habe mich dann auch entschlossen, in meiner Freizeit ein Modulstudium an der Fernuni Hagen nachzuschieben- man möchte ja wissen, worüber man spricht. Die momentan bestehenden Angebote ( Bad Münstereifel ist nur ein Beispiel unter zig Varianten, die Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse des Bad Münstereiflermodells aber vielleicht auch kennen werden ) sind jedenfalls überwiegend qualitativ so gestrickt , dass man daraus vernünftiges Rüstzeug ziehen kann.

  • Zitat von oL


    GC wäre ich trotzdem noch für die erläuterung des insiderwissen verbunden. ich mein betriebsbedingte spezialitäten gibts ja überall. ein betriebswirt bei VW muss auch nicht wissen, wie ein motor funktioniert...


    FloHH hat dazu schon einiges gesagt; ich möchte noch folgendes ergänzen: Ich weiss nicht genau, was bei VW passiert, wenn ein Betriebswirt die Wirtschaftlichkeit der Motorenmontage überprüft und nicht weiss, wie ein Motor funktioniert. Ich weiss aber, dass man bei einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vollstreckungsgericht nicht danach fragen sollte, was ein "Titel" ist, wenn man will, dass irgendjemand die Ergebnisse der Untersuchung akzeptiert. Genau solche Fragen stellen leider die Externen, oder sie schlagen vor, dass man doch mal die Beschlusstexte per Präsidentenverfügung verbindlich standardiseren sollte. Das sind zugegebenerweise alles Befindlichkeiten der Justiz, dass wir so etwas krumm nehmen, aber auch diese Befindlichkeiten muss man leider einkalkulieren, wenn man etwas erreichen will. (Über die Einstellung von Rechtspflegologen sollte man in diesem Zusammenhang übrigens ernsthaft nachdenken).


  • :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:

    Der war richtig gut.
    Darf ich mal fragen, ob du (außer in der Ausbildung) mal an einem Gericht gearbeitet hast?
    Das ganze "Insiderwissen" zu erläutern, so viel Zeit hab ich nicht, vielleicht nur den krassesten Fall:

    Zitat von oL

    die personalverwaltung ist sicher nirgends so einfach wie in der behörde, da man innerhalb eines dienstlevels zig leute mit der theoretischen gleichen qualifikation hat.

    Klar. Ganz einfach. Alles kein Problem. Ich bitte zu bedenken, dass die überwiegende Zahl der Mitarbeiter Beamte und Richter sind, die unkündbar sind bzw. enorme Privilegien genießen. Da ist Personalverwaltung wesentlich schwieriger als in der freien Wirtschaft. Dort kann ich a) unfähigen Leute kündigen und b) überdurchschnittlich gute Arbeit belohnen. a) ist bei Beamten und Richtern unmöglich und b) kaum möglich, da über Beföderungen an anderer Stelle entschieden wird. Gerade was Personal angeht, sind die Grenzen des Verwaltungsleiters doch recht eng.

    Aber ich stimme dir zu, wenn es darum geht, dass die Verwaltungsleute dringend ein paar betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse benötigen. Aber diese zu vermitteln ist in der Tat wesentlich einfacher, als einem reinen Betriebswirt das Insiderwissen der Justiz.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat von GC

    Das sind zugegebenerweise alles Befindlichkeiten der Justiz, dass wir so etwas krumm nehmen, aber auch diese Befindlichkeiten muss man leider einkalkulieren, wenn man etwas erreichen will.


    Na ja, Befindlichkeiten sprechen mehr für gefühlsmäßige Einschätzungen der Lage. Allerdings schreibt aber der Gesetzgeber die sachliche Unabhängigkeit (ein Lieblingsthema von oL) der Richter und Rechtspfleger aus gutem Grund vor. Und ich denke nicht, daß sich die meisten gegen vernünftige Arbeitsabläufe sperren, sofern die Möglichkeit der eigenen Entscheidung- und Entscheidungsbegründung nicht genommen wird. Immerhin gibt es schon mehrerer standardisierte Verfahrenabläufe, wie in der Mahnabteilung, Grundbuch, Inso, Register pp. Nach meinen Erkenntnissen läuft das doch weitgehend reibungslos. (Die Computer könnten allerdings schneller sein;) ).

  • Zitat von GC


    Ich weiss aber, dass man bei einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vollstreckungsgericht nicht danach fragen sollte, was ein "Titel" ist, wenn man will, dass irgendjemand die Ergebnisse der Untersuchung akzeptiert. Genau solche Fragen stellen leider die Externen



    naja, ok, aber ich finde eben diese überschaubare menge besonderheiten der justiz sind doch dem externen schneller vermittelt, als dem rechtspfleger die gesamte betriebswirtschaft. da stehen geschätzt 10 % spezifische justizkenntnis gegen 90 % BWL. mag die justiz ihre betriebswirte zu ner kleinen schulung "grundlagen der justiz" schicken, dann ist die sache rund. stattdessen wird die sache fachlich ins gegenteil verkehrt. das ist m. E. evident.

    Zitat von hiro

    Gerade was Personal angeht, sind die Grenzen des Verwaltungsleiters doch recht eng.



    genau. und daher ist die arbeit was das betrifft, bei der justiz einfacher. alles was du als bei der justiz für nicht möglich genannt hast, macht den apparat doch so übersichtlich. man siehe nur die personalplanung: jeder richter kann jede richterliche aufgabe bearbeiten, jeder rpfl. (angeblich) jede rechtspflegerische. und genauso axtmäßig wird doch verfahren. neuer rpfl? kann alles, macht alles, vertritt dezernate, die er noch nie bearbeitet hat. man hat nur ne handvoll streng hierarchisch gegliederter berufsgruppen innerhalb derer man hin- und herschieben kann, wie man will.

    selbst auf der baustelle ist die personalplanung schwieriger, weil meist ner 1ner das spezifsche gerät/fahrzeug bedienen kann.

  • Zitat

    man siehe nur die personalplanung: jeder richter kann jede richterliche aufgabe bearbeiten, jeder rpfl. (angeblich) jede rechtspflegerische. und genauso axtmäßig wird doch verfahren. neuer rpfl? kann alles, macht alles, vertritt dezernate, die er noch nie bearbeitet hat. man hat nur ne handvoll streng hierarchisch gegliederter berufsgruppen innerhalb derer man hin- und herschieben kann, wie man will. selbst auf der baustelle ist die personalplanung schwieriger, weil meist ner 1ner das spezifsche gerät/fahrzeug bedienen kann.



    Mensch, so einfach ist das? Und wir machen uns immer die ganze Arbeit, darüber nachzudenken, wer wohl welchen Dienstposten gut machen und dazu auch Lust haben könnte. Na, dann wird ja ab jetzt vieles leichter, danke für den Tipp!

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