Öffentliche Zustellung KFB

  • Hallo,

    hab jetzt hier meinen ersten Antrag wegen öffentlicher zustellung des KFB. Von der Geschäftsstelle hab ich nur erfahren, dass die öffentliche Zustellung durch Beschluss angeordnet werden muss. aber wie das alles genau auszusehen hat, konnte mir auch keiner sagen...

    jetzt hab ich hier schon gelesen, dass der KFB nur an der Gerichtstafel ausgehangen wird. oder eigentlich ja nur der Hinweis, dass ein KFB ergangen ist, richtig?
    Also keine Veröffentlichung im Bundesanzeiger? Müssen sonst noch irgendwelche Formalien beachtet werden? Oder hat jemand vielleicht einen Vordruck für Beschluss und Verfügung...???

  • Hallo,

    hab jetzt hier meinen ersten Antrag wegen öffentlicher zustellung des KFB. Von der Geschäftsstelle hab ich nur erfahren, dass die öffentliche Zustellung durch Beschluss angeordnet werden muss. aber wie das alles genau auszusehen hat, konnte mir auch keiner sagen...

    jetzt hab ich hier schon gelesen, dass der KFB nur an der Gerichtstafel ausgehangen wird. oder eigentlich ja nur der Hinweis, dass ein KFB ergangen ist, richtig? Richtig.
    Also keine Veröffentlichung im Bundesanzeiger? Richtig. Müssen sonst noch irgendwelche Formalien beachtet werden? Nein. Es muss nur die Monatsfrist (für Zustelldatum) abgewartet werden. Oder hat jemand vielleicht einen Vordruck für Beschluss und Verfügung...??? Ja! :)



    1. Beschluss fertigen, z. B. (sh. unten)

    Beschluss:
    Die öffentliche Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des AG xxx vom xxx an die/den xxx wird bewilligt.

    (kurze Begründung laut Zöller)
    Gründe:
    Die öffentliche Zustellung gem. § 185 ZPO ist zu bewilligen, da eine zustellfähige Anschrift der/des xxx nicht bekannt. ist.


    2. An die Geschäftsstelle zur weiteren Veranlassung
    (sollte diese den Benachrichtigungsvordruck für die Gerichtstafel nicht haben, kann ich ihn zur Verfügung stellen).

  • Bei uns existiert als Bewilligungsbeschluss noch ein alter Vordruck aus 11/02 mit der schönen Bezeichnung AVR 6 b.

    Dort ist auch gleich die Ein-Satz-Begründung enthalten:
    Die ö.Z. wird gem. §§ 185 Nr. ..., 186 I ZPO bewilligt.

    Leider habe ich keine Möglichkeit, zu scannen.

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