Örtliche Zuständigkeit beim Vollstrecken von Ordnungsgeld

  • Hallo!
    Bin gerade etwas verwirrt. Bei meinem Gericht lief ein Zivilprozeß. Da die Zeugen weit weg wohnten, wurde das dortige Amtsgericht um Rechtshilfe ersucht, diese Zeugen zu vernehmen.
    Das Amstgericht dort setzt auch einen termin an, aber beide zeugen erscheinen nicht. Das Gericht dort verhängt je ein Ordunngsgeld. Danach erscheinen die zeugen zum zweiten Termin und die Akte kommt zu uns zurück. Jetzt soll ich die Vollstreckung durchführen aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts dort. Bin ich überhaupt örtlich zuständig? Habe im Baumbach nachgesehen, da steht nur drin, dass Prozeßgericht ist zuständig und nicht die Staatsanwaltschaft. Tja, das hätte ich auch noch hinbekommen.
    Weiß irgendjemand, welches Prozeßgericht zuständig ist? oder sind wir Prozeßgericht, weil das Verfahren bei uns anhängig war???:confused:

    Vielen Dank, Thorescha

  • Für die Beitreibung des Ordnungsgeldes seid ihr als Prozessgericht zuständig. Das Rechtshilfe-Gericht ist lediglich das ersuchte Gericht zur Vernehmung der Zeugen.
    Bei uns wird allerdings bei Anwesenheit der Zeugen im zweiten Termin zu 99 % der Ordnungsgeldbeschluss aufgehoben (sofern natürlich Gründe für das Nichterscheinen im Termin ausreichend vorgetragen wurden).

  • Für die Beitreibung des Ordnungsgeldes seid ihr als Prozessgericht zuständig. Das Rechtshilfe-Gericht ist lediglich das ersuchte Gericht zur Vernehmung der Zeugen.



    :zustimm: Prozessgericht ist das Gericht, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist.

  • Das Amstgericht dort hat die Beschlüsse leider nicht wieder aufgehoben. Mal sehen ob die noch mal bei uns im Norden Urlaub machen, ich glaub ja kaum, erst Auto halb kaputt, dann Ordnungsgeld, teurer Urlaub...

  • Ich habe das einmal gehabt, dass das Rechtshilfe-Gericht ein OG verhängt und nach Erledigung der Hauptakte das OG auch dort vollstreckt hat. Als das OG-Verfahren beendet war, haben wir das OG-Heft nachgesandt bekommen. Unsere Verfahrensakte war inzwischen lange weggelegt.

    Die Handhabung fand ich seinerzeit auch merkgewürzig, aber ich kloppe mich ja nicht um die Vollstreckung des OG... :D

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