(...) das Original umgehend -unterschrieben- per Post oder zur Fristwahrung per Fax - nachzureichen.
Wenn ein Widerspruch gefaxt wird, muß dann zwingend auch noch das Original per Post nachgesandt werden
Kurz und bündig: Nö! Fax genügt.
dann kann der Frau ja nix passieren, wenn es mit dem Faxen geklappt hat
und natürlich ich Euch Koriphäen des Rechts