Weiß nicht, ob das hier ins Forum passt, aber ich frag mal: Der Kl-V beantragt, Einsicht in die Akte zu nehmen (daher ist mein Thema falsch). Das Verfahren ist aber bereits weggelegt. Habe irgendwo gelesen, dass man dann keine Einsicht mehr gewährt. Weiß jemand was???
Aktenversendung
-
frannii24 -
29. Januar 2007 um 11:23
-
-
Keine Ahnung, warum es bei weggelegten Verfahren keine Akteneinsicht mehr geben soll. Aber darüber musst du dir auch nicht den Kopf zerbrechen, weil in Zivilsachen darüber der Richter entscheidet. Also ihm vorlegen.
-
Keine Ahnung, warum es bei weggelegten Verfahren keine Akteneinsicht mehr geben soll. Aber darüber musst du dir auch nicht den Kopf zerbrechen, weil in Zivilsachen darüber der Richter entscheidet. Also ihm vorlegen.
Ähm, bei uns entscheiden wir aber auch. Hab meine Kollegen gefragt und die meinten, ich kann grundsätzlich über die Akteneinsicht entscheiden. -
M.E. entscheidet bei weggelegten Akten die Verwaltung; sprich GL über die Akteneinsicht
-
Bei uns höchstpersönlich der Direktor.
-
Die Entscheidung über AE bei abgeschlossenen Verfahren ist Verwaltungssache (BFH, Beschl. v. 20.10.2005 - VII B 207/05).
-
@ heideröschen....oder so....
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!