Nur eine kurze Frage ob ich richtig liege.
Schweizer Staatsbürger verstirbt in Deutschland und hinterläßt zusammen mit seiner deutschen Frau ein gemeinschaftliches, privatschriftliches Testament.
Sehe ich das richtig, dass nach Art. 25 EGBGB, Art. 91 I IPRG, Art 4 S.2 EGBGB deutsches Recht Anwendung findet?
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