Verdienstausfall - Höchstsatz?

  • Mahlzeit @ all!
    Welchen Stundensatz kann denn ein "landwirtschaftlicher Lohnunternehmer" als Verdienstausfall nach § 22 JVEG geltend machen? Es wurde im Antrag natürlich der Höchstsatz von 17 € angegeben. Nach Stellungnahmen haben sich die RAe jetzt drauf geeinigt, dass ich den Stundensatz mal nach § 286 ZPO schätzen soll. Tja. Was tun?
    :confused:
    Danke für alle dienlichen Hinweise! :)

    Ach, mir wurde noch eine Rechnung aus 12/04 eingereicht, wonach der landwirtschaftliche Lohnunternehmer Mulcharbeiten ausgeführt und einen Stundensatz von 31 € berechnet hat.....

  • Hat der überhaupt einen echten Verdienstausfall?
    Wird er die am Terminstag geplante Arbeit nicht ohnehin nachholen und dafür dann doch seinen Verdienst erhalten?

  • Zitat von stolli

    Hat der überhaupt einen echten Verdienstausfall?
    Wird er die am Terminstag geplante Arbeit nicht ohnehin nachholen und dafür dann doch seinen Verdienst erhalten?


    Der Dienstausfall an sich wurde von der Gegenpartei bereits zugestanden. Hier wird das Gericht dem Grunde nach von einem Ausfall ausgehen müssen. Zur Höhe könnte (?) vielleicht die IHK Auskunft geben.

  • Die Tatsache, dass Verdienstausfall entstanden ist, wird von dem in die Kosten Verurteilten nicht bestritten. Es geht lediglich um die Höhe.

    Oder sollte ich nochmal nachfragen und mir ggf. nachweisen lassen, dass er an dem Terminstag keine Arbeiten zu erledigen hatte bzw. diese Arbeiten auf einen anderen Tag verschieben konnte? Bin mir gar nicht so sicher, ob ich das machen muss, wenn es nicht bestritten wird...

  • Zitat von Uschi


    Bin mir gar nicht so sicher, ob ich das machen muss, wenn es nicht bestritten wird...



    Ich verfahre bei Kostenfestsetzung (in ZPO-Verfahren) generell so, dass angemeldete Ansprüche festgesetzt werden, wenn die Gegenseite diese nicht besteitet und sie nicht ganz offensichtlich, auf den ersten Blick erkennbar, zu unrecht verlangt werden. Warum soll die Partei im KF-Verfahren denn auch mehr gerichtlichen Schutz genießen als im vorangegangenen Zivilverfahren?!

    Wenn hier weder das Entstehen noch die Höhe von der Gegenseite beanstandet werden, würde ich antragsgemäß festsetzen. Wird die Höhe beanstandet, so wird der Antragsteller aufgefordert, die Höhe glaubhaft zu machen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Jup, ich seh das genauso wie Ulf.
    Und beanstandet wird die Höhe ja nicht wirklich. Es wird lediglich gesagt, dass das Gericht den Stundensatz mal schätzen soll. Ich glaube, ich wende mich mal tatsächlich an die IHK.
    Danke für die Antworten!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!