Überführungsersuchen

  • Hi Leute kurze Frage!

    Urteil vom AG VU wurde zu Jugendstrafe und Unterbringung in psychatrischer klinik verurteilt
    Urteil ist rechtskräftig
    Vu sitz in JSA ein U Haft seit Rechtskraft Organisationshaft

    Muß ich JSA noch ein Aufnahemersuchen schicken?
    Wie sieht ein Überführungsersuchen aus?
    Braucht die Klinik eine Kopie des Gutachtens?

    Danke

  • Kann dir nur sagen wie es im Erwachsenenvollzug ist, vielleicht hilft das auch schon: Ein Aufnahmeersuchen ist nur an das BKH zu senden; eine Abschrift des Gutachtens lege ich meistens mit bei, da es sonst häufig hinterher angefordert wird. Ansonsten spreche ich mich mit der JVA ab, ob diese selber die Verschubung organisiert, dann benötigt nur die JVA ein Trasportersuchen. Wenn die JVA mitteilt, dass die Polizei benötigt wird, wird das Transportersuchen an die Polizei und Abdrucke an die JVA und das BKH gesandt, mit der Bitte um Überstellung in eigener Absprache.

  • Wenn ein psyciatrisches Gutachten in der Akte enthalten ist, so übersende ich der JVA / der psych. Klinik gemäß § 31 II StVollStrO immer eine Kopie davon. Wenn der VU sowieso in die Klinik muß, dann macht das ja auch Sinn alles wissenswerte für die Klinik mitzusenden und nicht erst auf deren Anforderung zu warten. Das spart auch Zeit und Kraft ;)

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