Testamentsauslegung

  • Mir liegt ein Testament vor, indem eine Stiftung als Erbin eingesetzt wurde mit dem Zusatz, dass die Stiftung das Hausgrundstück erhalten soll. Weitere je 50.000,00 € sollen an andere Personen ausgezahlt werden. Es ist ein Erbschein beantragt. Der Wert des Grundstücks beträgt ca. 100.000,00 €. Es ist beabsichtigt, einen Erbscheinsantrag zu stellen. Wie sieht die Erbfolge aus? Soll die Stiftung Alleinerbin werden und die weiteren Personen einen Vermächtnisanspruch gegen die Stiftung haben oder sollen alle Beteiligten zu je 1/3 Erben? Problematisch ist dabei, dass es noch mehr Geld zu verteilen gibt. Soll dies anteilig unter die evtl. Vermächtnisnemer aufgeteilt werden?

  • Wenn es noch viel mehr Geld ist, was zu verteilen ist, spräche das nicht eher dafür, dass die Stiftung tatsächlich Alleinerbe sein soll? :gruebel:

  • In solchen Fällen habe ich den Inhalt des T als Hinweis angesehen, wie der Nachlaß verteilt werden soll.
    Bei der Sachverhaltsdarstellung kann man auch zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund des Gesamtnachlasses von ca. 200.000,- EUR die Stiftung Erbin zu 1/2 und im übrigen die bedachten Personen zu je 1/4 geworden sind.

  • Für eine Auslegung müsste man den genauen Wortlaut des Testaments kennen, denn Auslegungen hängen bekanntlich oft an Deteils, und unter Umständen wird man noch weitere Informationen einholen müssen.

    Als Beispiel:
    Die Stiftung ist Erbin und erhält das Grundstück und A und B erhalten jeweils 50.000 €

    ist eine andere Anordnung als

    Die Stiftung erhält das Grundstück und A und B erhalten jeweils 50.000 €.

  • :dito: .

    Es ist auf den wahren Erblasserwillen bei Testiervorgang abzustellen. Zunächst ist das Testament und soweit sich aus diesem keine genauern Anganltspunkte ergeben sollten, auf sonstige etwa vorhandene Beweismittel (z.B. Briefe des Erbl. o.Ä. und erst zuletzt ist auf die Zweifelsregelungen im BGB) abzustellen.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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