Sorry das hab ich wohl überlesen, war wohl ein bisken voreilig!
Ordnungshaft
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maulwurf -
20. Januar 2006 um 21:54
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Vielen Dank für die Formular. Sind alle angekommen. Gruß Maulwurf
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Zur Klarstellung: Es handelt sich in dem Ausgangsfall um eine Ordnungshaft aus dem Strafverfahren. Es wurden 200,00 € Ordnungsgeld, ersatzweise 1 Woche Ordnungshaft verhängt. Die Verhängung erfolgte aufgrund der Störung der Sitzung. Ist nun die STA für die Vollstreckung zuständig?
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Zitat von maulwurf
Vielen Dank für die Formular. Sind alle angekommen. Gruß Maulwurf
Keine Ursache!
Wie gesagt, sie entstammen dem Zivilbereich und wären in Deinem Fall ggf. leicht zu modifizieren. -
Zitat von maulwurf
Zur Klarstellung: Es handelt sich in dem Ausgangsfall um eine Ordnungshaft aus dem Strafverfahren. Es wurden 200,00 € Ordnungsgeld, ersatzweise 1 Woche Ordnungshaft verhängt. Die Verhängung erfolgte aufgrund der Störung der Sitzung. Ist nun die STA für die Vollstreckung zuständig?
Zuständig für die Vollstreckung von O-Geldern (inkl der Ordnungshaft) ist gem. § 179 GVG das Gericht in den Fällen in denen Ordnungsgelder nach dem GVG verhängt wurden (zB: §178 GVG -Ungebühr)
In allen übrigen Fällen die Staatsanwaltschaft (§36 Abs2 StPO) am Sitz des beschliessenden Gerichts (§143 Abs. 1 GVG). (häufigster Fall: § 51 StPO - Ausbleiben des Zeugen)
In dem von Dir geschilderten Sachverhalt ist m.E. das Gericht zuständig. Störung der Sitzunmg ist wohl ein Fall des § 178 GVG. -
Hallo 13, ich "hänge" gerade auch an einem so netten Teil.War schon schwer, einer reiseleiterin überhaupt mal habhaft zu werden und nun soll Ersatzordnungshaft vollstreckt werde.
Kannst Du mir die Formulare auch bitte mailen? Ich danke Dir vielmals.
Grisu
Zitat von 13Zitat von maulwurfVielen Dank für die Formular. Sind alle angekommen. Gruß Maulwurf
Keine Ursache!
Wie gesagt, sie entstammen dem Zivilbereich und wären in Deinem Fall ggf. leicht zu modifizieren. -
Moin Grisu! Wenns ne Reiseleiterin ist hat sie nen Arbeitgeber, den du ggf durch das e.V. Verfahren rausbekommst. Haft geht erst, wenn nichts mehr geht.
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@ Grisu:
Ich sehe es wie Erzett. Wenn Du bei der Vollstreckung des OG keinen Kombi-Antrag gestellt hast (also zugleich Antrag auf Abnahme der e.V.), dann würde ich zumindest noch ermitteln, ob die Gute schon die e.V. geleistet hat und falls nicht, den entsprechenden Antrag noch stellen. Wahrscheinlich wird ein Vollstreckungs-HB bei herauskommen und wenn man mit diesem dann winkt, löst sich das Problem evtl. von allein...
Ansonsten kann ich Dir gerne die "Fummelare" zukommen lassen.
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Is leider nichts mit Arbeitgeber. Ist weder als Reiseleiterin noch als Busfahrerin fest angestellt, mal hier mal dort ... und mal gar nicht. GVZ war schon dort, eV ist abgenommen. Drum bleibt nur noch "brummen" ...
Grisu -
Da würde ich mir mal das VV kommen lassen. Daraus muß die Erwerbsquelle ersichtlich sein, sonst kann sich der GVZ gleich mal mit dem Ergänzungsverfahren anfreunden. Mit der Auskunft "mal hier und auch mal da" würde ich mich nicht begnügen.
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@ Grisu:
An die private Email-Addy? -
@ 13
Ja, 13er, kannst Du bitte senden an grisz20@gmx.de .
Vielen Dank
Grisu -
Falscher Fehler .... muss natürlich grisu20@gmx.de heißen ... Wer kam nur auf die Idee, "z" und "u" nebeneinander auf die Tastatur zu legen
Zitat von Grisu@ 13
Ja, 13er, kannst Du bitte senden an grisz20@gmx.de .
Vielen Dank
Grisu -
2 Fummelare sind unterwegs (Ladung zum Strafantritt und Haftbefehl).
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@ 13
Vielen Dank, alles angekommen.
Gruß
Grisu -
Alles klar!
P.S.: Nicht wundern - ich habe weiter oben Deine richtige Email-Addy etwas verändert (@ = ät), damit Dich irgendwelche Schnüffeleinheiten nicht identifizieren und dann zuspammen können.
P.P.S.: Eine klasse FFw-Homepage habt ihr da!
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