Eintragung Zwangshypothek

  • Ich brauch mal wieder Eure Hilfe, ich mach so Sachen echt zu selten.

    Ich hab für eine Mandantin die Eintragung einer Zwangshyp ins Grundbuch beantragt. Jetzt bekomm ich folgende Monierung:

    Im o.a. Grundbuch sind drei rechtlich selbständige Grundstücke gebucht. Gem. § 867 Abs. 2 ZPO ist die Forderung auf die Grundstücke zu verteilen.

    Wie muß ich das verstehen? Kann ich mir jetzt ein Grundstück aussuchen, dann ja wohl sinnigerweise das, wo das Haus draufsteht oder wie muss hier verfahren werden.

    Danke für Eure, wahrscheinlich wie immer, sehr wertvollen Tips.

    LG Antje

  • Du kannst angeben, welches Grundstück mit der ZH belastet werden soll. Ich würde mir mal nen Grundbuchauszug holen bzw. bei Gericht Einsicht nehmen um festzustellen in welcher Höhe die Grundstücke belastet sind. Sollte die ZH auf die drei Grundstücke verteilt werden, so beachte bitte, dass die Höhe der einzelnen Hypotheken mehr als 750,-- Euro betragen muss, § 866 Abs.3 S. 1 ZPO.

  • Naja, ich würd ja gerne, aber erstens, wenn man keine Durchwahl hat, und die steht wohlweislich nie auf dem Briefkopf, immer nur die AG Nummer, brauchts erstmal Geduld um sich nicht immer nur die Bandansage des Gerichts anzuhören.

    Bei "doofen" Fragen, bin ich schon mal abserviert worden, so mit dem Spruch, fragen Sie doch mal Ihren Chef.

    Naja sowas demotiviert, da seid ihr doch hier viiiiiiel netter :strecker

  • Naja, ich würd ja gerne, aber erstens, wenn man keine Durchwahl hat, und die steht wohlweislich nie auf dem Briefkopf, immer nur die AG Nummer, brauchts erstmal Geduld um sich nicht immer nur die Bandansage des Gerichts anzuhören.

    Bei "doofen" Fragen, bin ich schon mal abserviert worden, so mit dem Spruch, fragen Sie doch mal Ihren Chef.

    Naja sowas demotiviert, da seid ihr doch hier viiiiiiel netter :strecker



    OK, dass sehe ich ein. Ich habe damals im Grundbuch bei solchen Anträgen immer beim RA angerufen und mit der Sachbearbeiterin gesprochen und den entsprechenden Antrag auch ab und zu diktiert. Spart eine Menge Zeit.

  • Die Monierung ist richtig. Die Größe der Teile bestimmt der Gläubiger, § 867 Abs. 2 S. 2 ZPO. Es kann der gesamte Betrag auf ein Grundstück beschränkt werden oder der Forderungsbetrag kann bei z.B. drei Grundstücken gleichmäßig auf alle drei Grundstücke aufgeteilt werden... muss aber auch nicht gleichmäßig sein.
    Wichtig ist jedenfalls, dass bei einer Aufteilung § 866 Abs. 3 S. 1 ZPO berücksichtigt wird. Jeder Teil muss also mindestens 750,01 EUR betragen.

    Jetzt hab ich hier auch ein ähnliches Problem:
    Bei mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Arresthypothek... Der Arrestbeschluss der Antragsteller A und B gegen die Antragsgegner C und D und die Firma CD.
    Der dingliche Arrest wurde angeordnet in des gesamte Vermögen von C, D und der Firma CD und zwar wegen einer Forderung von A über x und einer Forderung von B über y.
    Die Lösungssumme (nur ein Betrag!) betragt x+y.
    Im Grundbuch eingetragen sind C und D als Eigentümer zu 1/2.
    Im BV stehen 4 Grundstücke.

    Ich habe zwei Anträge vorliegen!
    1. Der Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek auf das Grundbuchblatt und zwar für den A über den Betrag x.
    2. Der Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek auf das Grundbuchblatt und zwar für den B über den Betrag y.

    Ich habe bereits moniert, dass der Betrag (Hier die Lösungssumme, da Arresthypothek, als Höchstbetrag) auf die einzelnen Grunstücke verteilt werden muss.
    Meine Frage:
    Kann der Antrag für den A und den B getrennt gestellt werden??? Ich habe nur eine Lösungssumme. Gilt diese dann als Höchstbetrag für beide Antragsteller? Der Rechtsanwalt hat ja beide vertreten und legt jetzt den Beschluss vor. Also wohl für jeden auch einzeln. Seh ich das richtig? Dann müsste ich - natürlich nur bei richtiger Antragstellung - für jeden der Antragsteller A und B eine eigene Arresthypothek über die Lösungssumme x+y eintragen, obwohl doch genau aus dem Beschluss ersichtlich ist, dass jedem nur ein Teil zustehen soll?
    Und wenn ich so eintrage, dann ja auch wohl nur im Gleichrang, oder?

    Recht komplizierte Sache, aber vielleicht weiß jemand von euch ja Rat.

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