Guten Tag,
es stellt sich folgender Sachverhalt:
Der Erblasser hatte dem Finanzamt eine Sicherungshypothek für Steuerschulden an einem seiner Grundstücke eingeräumt.
Die Steuerschuld wurde im Anschluß beglichen, jedoch unklar ob durch den Erblasser oder von dritter Seite.
Das Finanzamt hatte nach unstrittiger Begleichung der Steuerschuld zum damaligen Zeitpunkt (Vor einigen Jahren) eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung erteilt.
Es erfolgte keine Löschung.
Der Erblasser verstarb, die Erben haben über besagtes Grundstück einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Käufer stört sich naturgemäß am Bestehen der Sicherungshypothek und beruft sich auf Rechtsmängelhaftung.
Die Erben gingen wohl von der problemlosen Löschungsmöglichkeit aus.
Ohne Löschungsbewilligung oder löschungsfähige Quittung kann jedoch keine Löschung erfolgen, eine Löschungsbewilligung ist auf den ersten Blick im Nachlaß nicht zu finden.
Das Finanzamt hat mittlerweile sämtliche Akten vernichtet und weigert sich, eine Löschungsbewilligung zu erteilen:
- Es könne nicht mehr über die Hypothek verfügen und
- es sei unklar, ob damals nicht ein Dritter gezahlt habe (und eine löschungsfähige Quittung erhalten habe). Deshalb könne nicht einfach
eine Löschungsbewilligung an die Erben ausgestellt werden, weil die Hypothek ja zu einer Dritthypothek geworden sein könne.
Die Erben scheuen wegen des drohenden Rechtsmangelanspruchs das langwierige Aufgebotsverfahren und wollen nun möglichst schnell eine Löschungsbewilligung.
Können sie diese vom Finanzamt verlangen?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Simon