Pfändung durch Krankenkasse

  • Hallo,
    habe einen Klienten der eine Kontopfändung von der AOK hat, wegen 500 € nicht abgeführten Arbeitgeberanteil. Er hat als Einkommen nur ALG II, habe ihn zum zust. AG geschickt um das Konto durch §850 ZPO wieder freizubekommen. Der zust. Rechtspfleger hat ihn zur AOK geschickt, das müssten diese freigeben. Die hätten eine eigene Vollstreckungsstelle. Dort haben die ihm eine 15 € Ratenzahlung abverlangt,mit Schuldanerkenntnis etc. Der gute Mann geht eh in die Inso.
    Aber wiso bekomme ich keinen 850 Beschluss bei KK - Pfändung?
    Danke Rantanwolf

  • Ungeachtet wie die Forderung zustande gekommen ist. Auch für die AOK und andere Stellen die selbst pfänden wollen/können/dürfen gelten die Vorschriften der ZPO.

    Also ist die AOK verpflichet das Geld freizugeben. Dem Schuldner, der kein pfändbares Einkommen hat eine Ratenzahlungsverpflichtung abzuverlangen entspricht eher der Gefolgenheiten namhafter Inkassofuzzies und halte ich schlichtweg für illegal.

    Ich würde mich bei dem höchsten Boss der örtlichen AOK schriftlich über die eigenwilligen Methoden des Mitarbeiters beschweren und richtig Dampf machen.

  • Ungeachtet wie die Forderung zustande gekommen ist. Auch für die AOK und andere Stellen die selbst pfänden wollen/können/dürfen gelten die Vorschriften der ZPO.

    Also ist die AOK verpflichet das Geld freizugeben. Dem Schuldner, der kein pfändbares Einkommen hat eine Ratenzahlungsverpflichtung abzuverlangen entspricht eher der Gefolgenheiten namhafter Inkassofuzzies und halte ich schlichtweg für illegal.

    Ich würde mich bei dem höchsten Boss der örtlichen AOK schriftlich über die eigenwilligen Methoden des Mitarbeiters beschweren und richtig Dampf machen.

    :daumenrau - Wobei mich das geschilderte Vorgehen stark an unsere AOK erinnert (Vielleicht gibt es ja auch unter den AOK´s den "fachlichen Austausch"). Die AOK im Nachbarkreis hält sich an die rechtlichen Gegebenheiten.

  • Viele Stellen, die selbst pfänden dürfen benutzen das auch gerne als Druckmittel wie man sieht. Dem stehen viele Finanzämter in nichts nach. Sie sind (für die Vollstreckung selbst) Antragsteller und Vollstreckungsbehörde in einer Person und finden das äußerst praktisch.

  • Und wen gar nichts mehr hilft, kommt der Insolvenzantrag :mad:.



    Hört sich an (oder liest sich) als würde Dir die Möglichkeit der Insolvenz nicht so zusagen. Aber wenn Du den Beitrag richtig gelesen hättest, dann hättest Du auch feststellen können, dass das wohl zumindest beabsichtigt ist.

    Zitat:

    "Der gute Mann geht eh in die Inso."

    Ich denke mir mal, dass man die Menschen, die diesen Weg warum auch immer gehen nicht alle über einen Kamm scheren sollte. Schließlich hat der Gesetzgeber die Möglichkeit durch die Insolvenzordnung geschaffen. Wenn also ein Schuldner die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt, dann ist das sein gutes Recht.

    Leider merkt man viel zu oft, welche Interessen hier vertreten werden.:mad:

  • Habe mit der Krankenkasse gesprochen. Denen würde eine Drittschuldnererklärung der Bank ausreichen, dass keine pfändbaren Beträge eingehen. Bank sagt nö, will einen Beschluß gemäß § 850 Zpo. Das ich den nicht bekomme ist denen völlig wurscht.
    Im Gespräch mit der Krankenkasse kam auch heraus, dass die Sparkassen bei uns in der Nähe, die ruhendstellung einer Pfändung nicht mehr aktzeptieren. (nur die Rückname). Dieses Problem hat die KK wie auch andere Gläubiger.....

  • Habe mit der Krankenkasse gesprochen. Denen würde eine Drittschuldnererklärung der Bank ausreichen, dass keine pfändbaren Beträge eingehen. Bank sagt nö, will einen Beschluß gemäß § 850 Zpo. Das ich den nicht bekomme ist denen völlig wurscht.
    Im Gespräch mit der Krankenkasse kam auch heraus, dass die Sparkassen bei uns in der Nähe, die ruhendstellung einer Pfändung nicht mehr aktzeptieren. (nur die Rückname). Dieses Problem hat die KK wie auch andere Gläubiger.....



    Der Gläubiger ist Herr des Geschehens und kann somit seine Rechte einschränken wie er will, das sollte auch eine Bank respektieren. Die wollen meiner Meinung nur Zoff machen damit der Kunde die Platte putzt!




  • Nein da hast Du micht falsch verstanden und kennst meinen Arbeitshintergrund wahrscheinlich auch zu wenig. Die Bemerkung bezog sich nicht auf das Verhalten des Schuldners, sondern auf das - zumindest bei Insolvenzverwaltern - allgemein bekannte Verhalten der Krankenkassen (und Finanzämter). Die pressen aus den Schuldnern mit allen möglichen Drohungen das Letzte heraus. Wenn die Schuldner dann zu uns (Insolvenzverwaltern) kommen, sind damit die Züge für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung längst abgefahren. Die Insolvenzordnung fördert die Sanierung und stellt die Prämisse möglichst früher Insolvenzanträge auf.

  • Ich habe gerade genau den gleichen Fall - Pfändung durch Krankenkasse - auf dem Konto gehen nur Sozialleistungen und Kindesunterhalt ein!

    Wenn für diese Pfändungen ebenfalls die Vorschriften der ZPO gelten, müsste ich doch eigentlich auch einen Schutzantrag stellen können oder? Aber wo muss ich den stellen? Das AG hat unsere Mandantin weg geschickt mit dem Hinweis sie soll das mit der Krankenkasse direkt klären....

    Wär dankbar für Eure Hilfe!

  • Bei der Vollstreckungsstelle, die die Verfügung erlassen hat.

    Außerdem dürften die Sozialgeldleistungen eine Zeit lang tabu für den Pfändungszugriff sein.

  • ich brauch mal ganz dringend Hilfe :eek:

    Die AOK hier bei mir weigert sich einen Vollstreckungsschutzantrag aufzunehmen, bzw. überhaupt über so was zu entscheiden.
    So was hätten sie noch nie gemacht.

    Gibts da irgendwo eine Vorschrift, dass sie da selbständig zuständig sind.

    Ich habs versucht ihm des so zu erklären, aber er will ein Beweis *g* und am besten auch noch en Vordruck.

    DANKE

    LG

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