Unbegreiflich.
Ich kann nur jedem Rechtspfleger raten, dessen ungeachtet ausdrücklich die Briefversendung mittels Einschreiben/Rückschein zu verfügen.
Über eine derartige Regelung weiß ich nichts. Aber nach meiner Kenntnis werden die Briefe grundsätzlich wie von juris beschrieben übersandt.